Zusammenfassung
Jedes öffentliche Gemeinwesen steht vor der Frage, auf welche Art und Weise es sich die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachmittel zu beschaffen hat. Hierbei kommt zunächst ein Vorgehen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage in Betracht. Darunter fällt zum einen die Bedarfsdeckung durch eigene Mittel, namentlich durch Eigenbetriebe. So kann beispielsweise eine Gemeinde die kommunale Strom-und Wasserversorgung durch die Stadtwerke in Form eines Eigenbetriebes organisieren und dabei satzungsmäßig bestimmen, daß die Stadtwerke den gemeindlichen Einrichtungen Strom und Wasser bereitzustellen haben1. Zum anderen besteht die Möglichkeit der zwangsweisen Beschaffung durch Hoheitsakt, das heißt durch Enteignung. Daneben können notwendige sachliche Mittel durch den Abschluß privatrechtlicher Verträge beschafft werden2.
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Riese, C. (1998). Einführung. In: Vergaberecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58939-3_1
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