Zusammenfassung
Die Forderung nach einer „Qualitätssicherung“im Bereich des ärztlichen Handelns hat gerade in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ursache hierfür ist wohl weniger das ärztliche Berufsrecht, daß bereits seit geraumer Zeit solche Maßnahmen im Blick hatte, die der qualitativen Sicherung der vom Arzt erbrachten einzelnen Maßnahme dienten. Die wahre Ursache für ihre gestiegene Bedeutung ist vielmehr der nach wie vor zu konstatierende ungebremste Anstieg der Regelungsdichte gerade im Bereich der durch Kostendämpfung und Rationierung geprägten GKV. Angesichts der Ausgestaltung des Systems der Leistungserbringung in Gestalt eines Vertragsrechts der GKV erstaunt es nicht, sondern ist - aus der Sicht der Gesundheitspolitik - vielmehr geradezu folgerichtig, Qualitätssicherung als Vehikel zur Begrenzung des ärztlichen Anbieterverhaltens einzusetzen. Die zunehmende Instrumentalisierung namentlich des Kassenarztrechts durch ein „öffentlich-rechtliches Regime“, dem die Vertragsärzte unterliegen, trägt ein übriges dazu bei, daß in erster Linie eine zunehmende Begrenzung der Therapiefreiheit zu beklagen ist, die mit dem Instrument der Qualitätssicherung in neue Dimensionen vordringen kann.
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Literatur
Hahne-Reulecke, Erfahrungen mit Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Qualitätszirkeln in Hessen, in: Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis (Zeitschrift), 1994 S. 5 ff.
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Schneider, G. (1998). Konfliktlösung: ärztliche Berufsfreiheit versus Regelungen der Qualitätssicherung - Vorschläge aus juristischer Sicht. In: Wienke, A., Lippert, HD., Eisenmenger, W. (eds) Die ärztliche Berufsausübung in den Grenzen der Qualitätssicherung. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58912-6_10
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