Zusammenfassung
Die Anamnese wird im allgemeinen vor dem Erheben des Befundes durchgeführt. Man erfährt dadurch vom Patienten, an welchem Organ vermutlich ein krankhafter Befund zu erwarten ist. Der Untersucher wird sich durch Rücksichtnahme und behutsames Vorgehen auf die Besonderheiten des Patienten einstellen. Vor der Palpation eines schmerzhaften Abdomens beispielsweise soll man den Patienten beruhigen. Im allgemeinen genügt ein Hinweis, daß es jetzt ein wenig weh tun kann, sowie die Zusicherung, daß man sofort aufhören werde, falls es sehr unangenehm sein sollte. Trotz groößtmöglicher Rücksichtnahme muß natürlich auch eine schmerzhafte Zone hinreichend genau palpiert werden, so daß man sich über Größe und Beschaffenheit einer krankhaften Veränderung ein Bild machen kann.
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Lange, A. (1998). Allgemeine Grundsätze für die Untersuchung. In: Anamnese und klinische Untersuchung. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58806-8_4
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