Zusammenfassung
Die Diskussion um den Risikostrukturausgleich hat sich im vergangenen Jahr zunehmend verselbständigt und eine Eigendynamik entwickelt, die ihm, gemessen an seiner eigentlichen Intention und Funktion als ein eher technisches Element in einer Kette von grundlegenden Reformnotwendigkeiten der Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung, eine fragwürdige Gewichtung beimißt. Der Risikostrukturausgleich ist kein Selbstzweck; er dient als begleitendes Instrument dem generellen (Reform-)Ziel: mit mehr Effizienz die erreichte hohe Qualität in der Gesundheitsversorgung für alle Versicherten zu sichern. Gleichzeitig sollen mit diesem Instrument die wesentlichen Solidarfunktionen der GKV gesichert werden. Er ist ein wichtiger Baustein von mehreren für einen Um-oder Ausbau des Systems hin zu einer solidarischen Wettbewerbsordnung.
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Rebscher, H. (1998). Risikostrukturausgleich als Voraussetzung des Wettbewerbs in der GKV?. In: Fairneß, Effizienz und Qualität in der Gesundheitsversorgung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58772-6_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-58772-6_5
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