Zusammenfassung
Die Nationalsozialisten hatten vor der Machtübernahme angekündigt, die Ausgaben für “Minderwertige„, und hierzu rechneten sie auch die “Krüppel„, radikal zu beschneiden. In der Öffentlichkeit entstand der Eindruck, die Körperbehindertenfürsorge sei künftig überflüssig. Bereits im Juli 1933 verabschiedeten sie ein Sterilisierungsgesetz, nach dem unter anderem auch Menschen mit einer “schweren erblichen Mißbildung„ zu sterilisieren seien. Dem Text nach fielen in diese Gruppe viele Menschen mit angeborenen orthopädischen Leiden. Aus Sicht der Rassenhygiene ließ sich damit langfristig die Zahl der orthopädisch Kranken verringern. Das Programm der Nationalsozialisten sah zugleich die Förderung der “erbgesunden Familie„ vor. Die Jugend sollte körperlich ertüchtigt und zur “aufrechten Haltung„ erzogen werden. Die nationalsozialistische Politik wirkte sich unterschiedlich auf die Orthopäden und ihre Patienten aus: Einerseits mußten Körperbehinderte befürchten, von ihren behandelnden Orthopäden zur Sterilisierung vorgeschlagen zu werden. Hierdurch wurde das Vertrauensverhältnis beeinträchtigt.
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Rauschmann, M.A., Thomann, KD., Zichner, L. (1999). Orthopädie und Nationalsozialismus. In: Rauschmann, M.A., Thomann, KD., Zichner, L. (eds) Orthopädie — Geschichte und Zukunft. Deutsches Orthopädisches Geschichts- und Forschungsmuseum, vol 1. Steinkopff, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58701-6_7
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