Zusammenfassung
Wir haben die Landnahme, verstanden als kontinuierlicher, langfristiger und vielgestaltiger Vorgang bäuerlicher Seßhaftwerdung, bereits weit über ihre Anfänge hinaus verfolgt und zahlreiche Erscheinungen auch einer Sekundärepoche schon in unsere Betrachtungen einbezogen. Jetzt, im zweiten Abschnitt, handelt es sich darum, Formen und Triebkräfte des Siedlungsausbaus kennenzulernen. Es ist fast überflüssig zu betonen, da ß damit gegenüber dem ersten Abschnitt keine festen zeitlichen Grenzen gezogen werden können und da ß die Übergänge flie ß end sind. Im Sprachgebrauch der allgemeinen Geschichte geht es jetzt um das eigentliche Frühmittelalter, in dem der herkömmlichen rechtsgeschichtlichen Periodisierung um die fränkische Zeit, eine Begriffsbildung, zu der noch einiges zu sagen sein wird. Der Unterschied zum folgenden Abschnitt ergibt sich bereits aus unserer Terminologie: hier wird vom Siedlungsausbau gesprochen, im nächsten kommt dann der hoch- und spätmittelalterliche Landesausbau — Land ein sich erst in dieser Stufe verdichtender Begriff — zur Darstellung.1
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© 1999 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Bader, K.S., Dilcher, G. (1999). Das Zeitalter des frühen Siedlungsausbaus (Lockerung der Kollektivsiedlung). In: Deutsche Rechtsgeschichte. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58639-2_3
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