Zusammenfassung
Um die Frage der Dienstfähigkeit eines Beamten zu klären, muß sein gesundheitlicher Zustand mit seinem Tätigkeitsfeld im Sinne der Dienstpflichten aus dem abstrakt-funktionellen Amt in Beziehung gesetzt werden. Dienstunfähigkeit liegt dem Gesetz zufolge dann vor, wenn die dauernde Unfähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten auf gesundheitlichen Beeinträchtigungen (körperliches Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte) beruht. Es muß demnach ein Ursachenzusammenhang zwischen der personenbezogenen und der dienstbezogenen Tatbestandskomponente im Sinne einer kausalen Beziehung195 zu bejahen sein, der auch die Dauerhaftigkeit der Unfähigkeit zur Dienstpflichterfüllung einbezieht.
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Plückhahn, D. (1999). Der Ursachenzusammenhang zwischen dem gesundheitlichen Zustand des Beamten und der dauernden Unfähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten. In: Beendigung des Beamtenverhältnisses und Übertragbarkeit anderer Ämter bei Dienstunfähigkeit. Potsdamer Rechtswissenschaftliche Reihe, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58636-1_4
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