Zusammenfassung
Ethik-Kommissionen sind eigentlich Forschungskommissionen, denn sie befassen sich nur mit Recht, Ethik und Medizin der klinischen Forschung am Menschen. Dennoch werden ihre Aufgaben völlig unterschiedlich gedeutet. Für die einen stellt ihr Votum eine weitere zur Erfüllung der Voraussetzungen der Zulassung eines Arzneimittels bestehende Aufgabe dar. Für andere ist die Ethik-Kommission ein Beratungsgremium, das von der Ärztekammer eingerichtet und auch von medizinischen Fakultäten betrieben, ein Gutachten über die Zulässigkeit eines klinischen Forschungsprojektes abgibt. Eine dritte Aufgabe hat sich in letzter Zeit herausgestellt: Kliniken haben nicht nur für die Heilbehandlung, sondern noch mehr für die klinische Forschung Vorsorge zu treffen. Diese als Organisationsaufgabe einem Klinikum obliegende Pflicht wird abstrakt durch Dienstanweisungen und konkret durch die Pflicht der Vorlage eines Forschungsplans bei einem Research Committee erfüllt.1 Neuerdings ist nach französischem Vorbild eine „Zentrale Ethik-Kommission“ bei der BÄK geschaffen worden, welche sich mit grundsätzlichen ethischen Fragen der Ärzteschaft auseinandersetzt, aber auch Probleme der klinischen Forschung aufgreift, ja sogar bereitsteht, ihm von lokalen Ethik-Kommissionen vorgelegte Fragen in prinzipieller Weise zu beantworten.2 Da alle diese Aufgaben auf unterschiedlichen normativen Grundlagen beruhen, ist die Unsicherheit groß und der Sprachgebrauch im allgemeinen wenig einheitlich. Wenn man von der Zentralen Ethik-Kommission absieht, lassen sich folgende Funktionen der Ethik-Kommissionen feststellen: Schutz des Patienten bzw. Probanden; Beratung des Forschers; Erfüllung der Schutzpflicht der Institution.3 Durch eine Richtlinie BÄK v. 1991 ist auch die embryonale Forschung und durch § 8 Abs. 2 Nr. 7 TFG die Spenderimmunisierung Aufgabe der Ethik-Kommission geworden.
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Deutsch, E. (1999). Ethik-Kommissionen: Probandenschutz in der medizinischen Forschung. In: Lippert, HD., Eisenmenger, W. (eds) Forschung am Menschen. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58558-6_3
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