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Tiere Ohne Rechte und Menschen Mit Pflichten

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Tiere ohne Rechte?

Zusammenfassung

1. Nicht selten begegnet man in neueren Studien zum Verhältnis von Natur und Moral der Auffassung, die ‚traditionelle ‘Ethik und Rechtsphilosophie habe es nur mit dem richtigen Umgang des Menschen mit dem Menschen zu tun, während die ökologischen Probleme der modernen Welt eine sog. Naturethik erfordern, die sich auf die Frage nach dem richtigen Umgang des Menschen mit der Natur konzentriere.1

Und irgendwo gehen Löwen noch und wissen, solang sie herrlich sind, von keiner Ohnmacht.

R. M. Rilke

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Notes

  1. Vgl. neuerdings etwa A. Krebs (1997), Naturethik im Überblick, in: A. Krebs [Hrsg.], Naturethik. Grundtexte der gegenwärtigen tier-und ökoethischen Diskussion, Frankfurt/M., 337-379, hier 337. Der Ruf nach einer neuen Ethik, die den heutigen ökologischen Bedingungen gerecht wird, ist freilich weit verbreitet. Vgl. dazu etwa auch K.M. Meyer-Abich (1984), Wege zum Frieden mit der Natur. Praktische Naturphilosophie für die Umweltpolitik, München und H. Jonas (1979), Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation, Frankfurt/M. Die neuere Debatte begann vor allem in den siebziger Jahren mit Werken von A. Naess (1973), J. Passmore (1974), S. Stones (1974) und insb. P. Singer (1976).

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  2. Anthropozentrismus ist ein Grundbegriff in der neueren Diskussion um den moralischen Wert der Natur. Noch für A. Krebs (1997) fungiert er neben ‚Physiozentrik ‘als Einteilungskriterium der gegenwärtigen Debatte. Vgl. zur Stellung des Anthropozentrismus auch das Begriffsraster zur Klassifikation der Diskussionsstandpunkte von W.K. Frankena (1979), Ethics and the Environment, in: K.E. Goodpaster et al. [Hrsg.], Ethics and the problems of the 21st century, 3-20; G.M. Teutsch (1985), Lexikon der Umweltethik, Göttingen/Düsseldorf oder K.M. Meyer-Abich (1984). Man hat merkwürdigerweise immer wieder Kant als exemplarisches Beispiel für eine anthropozentrische Begründungstheorie in Anspruch genommen — vgl. im deutschen Sprachraum z. B. D. Birnbacher (1988), Wie ist Umweltethik begründbar?, in: H. W. Insgensiep/K. Jax [Hrsg.], Mensch, Umwelt und Philosophie, Bonn, 69-94 oder H. W. Insgensiep (1988), Umweltethik. Standpunkte und Probleme, in: H. W. Insgensiep/K. Jax [Hrsg.], Mensch, Umwelt und Philosophie, Bonn, 139-145. Damit ist in der Regel gemeint, der Mensch sei ‚Maß aller Dinge‘. Mit der in diesem ‚Speziesismus ‘oder ‚Egoismus der Gattung Mensch ‘vorliegenden Wertschätzung des Menschen aber hat Kants praktische Philosophie so gut wie gar nichts zu tun.

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  3. Freilich tut man ihr doch Unrecht, wenn man meint, die neue Naturethik fügt der traditionellen Ethik etwas neues insofern hinzu, als erst sie nach dem richtigen Umgang des Menschen mit der Natur frage. Vgl. dazu in diesem Band auch den Beitrag von A.-H. Maehle.

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  4. Dieser Begriff wurde geprägt von R. Ryder (1974), Speciesism. The Ethics of Vivisection, Pub. Scot. Soc. for the Prevention of Vivisection, aber tritt auch als ‚Anthropozentrismus‘, ‚Artenegoismus ‘(G.M. Teutsch) oder ‘human chauvinism’ (R. Routley) auf.

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  5. Evolutionäre Ethiker wie etwa C. Vogel (1986), Evolution und Moral, in: H. Maier-Leibnitz [Hrsg.], Zeugen des Wissens, Mainz, 467-507, hier 477, 482, verstehen die Maximalisierung der biotischen Gesamtfitness (inclusive fitness) als „Endzweck“ und „Generalziel“, das der Mensch von „Natur aus“ anstrebt.

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  6. Die Biologie als Wissenschaft vermag in keiner Weise axiologische Präferenzen zu liefern. Erst ein dazu gewähltes biotisches Unterscheidungskriterium ermöglicht die Wertbestimmung einzelner Arten im Artganzen. Wählt man nicht ‚Organisationsgrad‘, ‚Intelligenz ‘o. ä., sondern etwa ‚Stabilität‘, dann ist es um die Stellung des Menschen schlecht bestellt. Im übrigen zeigt die Evolution auch der Biologie zufolge keine inneren Fortschrittstendenzen universaler, sondern höchstens lokaler Art. Vgl. zur Evolutionstheorie und ihrer Evolution z. B. E. Mayr (1982), The growth of Biological Thought. Diversity, Evolution and Inheritance, Cambridge, Massachusetts und M. Ruse (1979), The Darwinian Revolution. Science Red in Tooth and Claw, Chicago.

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  7. So der Titel eines populärwissenschaftlichen Buches — M. Desmond (1994), Das Tier Mensch, Köln.

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  8. Vgl. für die Evolutionäre Erkenntnistheorie paradigmatisch die stark von K. Lorenz beeinflußten Studien von G. Vollmer (1975), Evolutionäre Erkenntnistheorie, Stuttgart und ders. (1983), Mesokosmos und objektive Erkenntnis: Über Probleme, die von der evolutionären Erkenntnistheorie gelöst werden, in: K. Lorenz/F.M Wuketits [Hrsg.], Die Evolution des Denkens, München, 29-91; R. Riedl (1979), Biologie der Erkenntnis. Die stammesgeschichtlichen Grundlagen der Erkenntnis, Berlin/Hamburg oder F.M. Wuketits (1983), Evolutionäre Erkenntnistheorie: Die neue Herausforderung, in: K. Lorenz/F.M Wuketits [Hrsg.], Die Evolution des Denkens, München, 11-28. Vgl. zu den evolutionistischen Zügen des auch von Lorenz beeinflußten K. Popper etwa K. Popper (1979), Ausgangspunkte. Meine intellektuelle Entwicklung, Hamburg, §§ 29, 37, 39 und ders. (1993), Die Evolution und der Baum der Erkenntnis, in: Objektive Erkenntnis. Ein evolutionärer Entwurf, Hamburg, 268-297.

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  9. Vgl. zum Kritischen Rationalismus insb. K. Popper (1972), Conjectures und Refutations. The growth of scientific knowledge, 4. Aufl., London und H. Albert (1991), Traktat über kritische Vernunft, 5. verb, und erw. Aufl., Tübingen.

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  10. Nach dem Soziobiologen R. Dawkins (1978), Das egoistische Gen, Berlin/Heidel-berg/New York, ist das Individuum „eine eigennützige Maschine […], die so programmiert ist, daß sie das tut, was immer für ihre Gene als Gesamtheit am besten ist“ (79). Die Gene halten daher, wie bei E.O. Wilson, die Kultur „im Zaum […]. Das menschliche Verhalten ist […] das an Umwegen und Einfällen reiche Verfahren der Natur, durch das sie das menschliche Erbmaterial intakt gehalten hat und intakt halten wird“ — ders. (1980), Biologie als Schicksal: Die soziobiologischen Grundlagen menschlichen Verhaltens, Frankfurt M./Berlin/Wien, hier 159. Es gibt nach Wilson demnach keine andere Moral, als die „Moral der Gene“ — ders. (1975), Sociobiology: The New Synthesis, Cambridge (Mass.), hier 3–7. Wir tanzen sozusagen, mit R. Dawkins, auf dem Takt unserer DNA-Musik, die ausschließlich das Lied des Lebenserhalts (der DNA) spielt — ders. (1995), River out of Eden. A Darwinian view of life. Auch unser „‚Ich‘, das ‚Subjekt‘, das ‚Bewußtsein‘, das ‚Gewissen‘, oder wer auch immer Entscheidungen trifft, ist ja eine Funktion des Gehirns und damit ein Produkt seiner Gene und seiner Umwelt. Eine weitere Instanz, die unsere Entscheidungen beeinflussen könnte, gibt es in einer naturalistischen Auffassung, wie sie der Evolutionären Ethik zugrunde liegt, nicht. Wer eine bestimmte Handlung ausführt, der kann gar nicht anders handeln“, so G. Vollmer (1993), Möglichkeiten und Grenzen einer evolutionären Ethik, in: K. Bayertz [Hrsg.], Evolution und Ethik, Stuttgart, 103-132, hier 125. „Die Moral ist nichts weiter als eine kollektive Illusion, die uns von unseren Genen für den Zweck der Fortpflanzung angedreht wurde“, so M. Ruse (1993), Noch einmal: Die Ethik der Evolution, in: K. Bayertz [Hrsg.], Evolution und Ethik, Stuttgart, 153-167, hier 163.

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  11. Im Lichte aufkommender empiristisch-positivistischer Theoreme haben sich die vielgescholtenen Neukantianer oder etwa auch Husserl stark gegen einen unreflektierten ‚Objektivismus‘, der das einzelwissenschaftliche Denken für das Ganze setzt, gewandt. Neuerdings finden sich triftige Kritiken, die an Scharfsinn weder hinter den Objektivismus noch hinter die in der Transzendentalphilosophie erreichte Reflexionsebene zurückfallen bei H. Wagner (1980), Philosophie und Reflexion, 3. unveränd. Aufl., München/Basel, ders. (1992), Die Würde des Menschen. Wesen und Normfunktion, Würzburg und bei W. Flach (1994), Grundzüge der Erkenntnislehre. Erkenntniskritik, Logik, Methodologie, Würzburg.

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  12. Diese griffige Formulierung der philosophiehistorischen Einschätzung des Schicksals der modernen Vernunft verdanke ich H. Folkers (1995), Wissen wir noch nicht, ‚was aus der Bibel zu lernen ist‘, in: E. Goodmann-Thau/M. Daxner [Hrsg.], Bruch und Kontinuität. Jüdisches Denken in der europäischen Geistesgeschichte, Berlin, 71-91, hier 74.

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  13. Vgl. dazu etwa W. Cramer (1973), Kausalität und Freiheit, in: Philosophische Perspektiven, 5 (1973), 9–28 oder H. Wagner (1980a), Aus der Geschichte des Begriffs der sittlichen Freiheit, in: ders., Kritische Philosophie. Systematische und historische Abhandlungen, hrsg. v. K. Eärthkin/W. Flach, Würzburg 1980, 272-278.

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  14. Vgl. dazu H. Glockner (1973), Das Selbstbewußtsein. Eine Einführung in die Fundamentalphilosophie, 2. Aufl., Bonn, hier 10ff.

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  15. Vgl. dazu H. Wagner (1976), Bewußtsein, in: ders., Kritische Philosophie. Systematische und historische Abhandlungen, hrsg. v. K. Bärthlein/W. Flach, Würzburg 1980, 272-278, 125-147, hier 132 ff.

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  16. Vgl. für einige kritische Betrachtungen zur, Tiersprache’ und deren Bedeutung aus zoologischer Richtung etwa M. Stamp Dawkins (1994), Die Entdeckung des tierischen Bewußtseins, Heidelberg/Berlin/Oxford, hier 31,101-111,114-116,135, 192 f. Aus neurobiologischer Sicht vgl. etwa G. Oeser/F. Seitelberger (1988), Gehirn, Bewußtsein und Erkenntnis, Darmstadt, hier 98,163.

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  17. Vgl. dazu etwa auch I. Kant, Mutmaßlicher Anfang der Menschheitsgeschichte’, A 7 (=AA VIII, 112). Vgl. TL A 23 f.

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  18. Eine ausführliche Kritik naturalistischer Begründungstheoreme meinerseits erscheint unter dem Titel ‚Das philosophische Problem ethischer Grundlagen und das Grundproblem der evolutionären Ethik ‘in der Zeitschrift für philosophische Forschung 53.1 (1999). Darauf sei für die folgenden Absätze verwiesen.

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  19. Vgl. zum Begriff der ‚freien Willkür ‘I. Kant, KrV B 830; RL A 5 f. Auch im folgenden orientieren wir uns an Kantischen Bestimmungen. Deren Aktualität ist immer wieder, etwa von J. Ebbinghaus (1986 ff.), Gesammelte Schriften, G. Geisman/H. Oberer [Hrsg.], Bonn, oder von in diesem Aufsatz angeführten Autoren wie H. Wagner, O. Hoffe, W. Kersting, H. Oberer oder B. Grünewald betont und dargelegt. — Kants „Kritik der reinen Vernunft“ (KrV), „Kritik der praktischen Vernunft“ (KpV), „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (GMS), „Metaphysik der Sitten“ (RL für die Rechtslehre und TL für die Tugendlehre) werden nach der von Wilhelm Weischedel, Darmstadt 1983, besorgten Ausgabe zitiert (A= erste Auflage, B=zweite Auflage). In wenigen Fällen verweisen wir auf die Akademie-Ausgabe (AA).

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  20. Man sieht leicht, daß Personalität hier nicht als ein allgemeines anthropologisches Merkmal fungiert, sondern im Recht als ein spezifischer Rechtsbegriff gedacht ist, der jedes zurechnungsfähige Subjekt meint, das selbst Ursprung seiner Handlungen sein kann, und in diesem Sinne frei ist. Vgl. dazu auch O. Höffe (1992), Immanuel Kant, 3. durchg. Aufl., München, hier 212 f.

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  21. Vgl. Kants bekannte Formulierung RL A 45. Wie beim Personbegriff handelt es sich auch bei diesem Angeborensein nicht um eine anthropologische oder biologische Kategorie, sondern um etwas, das dem Menschen vom Recht aus angeboren ist — vgl. dazu O. H—ffe (1992:218); W. Kersting (1993), Wohlgeordnete Freiheit. Immanuel Kants Rechts-und Staatsphilosophie, Frankfurt, hier 202.

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  22. Vgl. dazu auch H. Wagner (1992:450).

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  23. Vgl. RL A 33.

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  24. Vgl. KrV B 830, 561 f.; TL A 106.

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  25. Vgl. GMS B 366; RL A 5.

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  26. Vgl. dazu B. Grünewald (1991), Ökologie, Recht, Moral, in: Th.M. Seebohm [Hrsg.], Prinzip und Applikation in der praktischen Philosophie, Stuttgart, 261-275, hier 273.

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  27. Vgl. zum Begriff der Wahlfreiheit auch K. Marc-Wogau (1977), Amoralisch, moralisch und unmoralisch nach Kants Ethik, in: K. Bärthlein/G. Wolandt [Hrsg.], Lehrstücke der praktischen Philosophie und der Ästhetik, Basel/Stuttgart, 1–26, hier 1.

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  28. Vgl. RL A 33.

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  29. Vgl. RL A 32.

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  30. Vgl. auch Kants Bestimmung der subjektiven Dimension als „Vermögen andere zu verpflichten“ (RL A 44; vgl. AA 23, 44).

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  31. Vgl. auch RL A 50.

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  32. Vgl. TL A 64 f.

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  33. Vgl. RL A 34.

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  34. Entsprechend leitet Kant das Recht auch nicht aus den Prinzipien der inneren Freiheit und damit aus der ‚Moral ‘als persönlicher Sittlichkeit ab, sondern verbindet es mit der reinen praktischen Vernunft selbst. Vgl. dazu ausführlicher H. Oberer, Sittengesetz und Rechtsgesetze a priori, in: ders. [Hrsg.], Kant. Analysen, Probleme, Kritik, Bd. 3, Würzburg 1997,157-200, oder O. Höffe (1994).

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  35. Von verschiedenen Seiten sind immer wieder Einsprüche gegen den philosophischen Letztbegründungsgedanken erhoben worden. Vgl. aus rechtspositivistischer Sicht etwa H. Keisen; aber auch das ‚Münchhausen-Trilemma ‘von H. Albert hat seine Wirkung, z. B. in der Evolutionären Ethik und Erkenntnistheorie (vgl. aber auch z.B. H.W. Insgensiep (1988:140)), schon getan — vgl. zur Kritik auch meinen Aufsatz über die Evolutionäre Ethik und zu Kelsen bzw. zum Rechtspositivismus vgl. H. Oberer, Sittengesetz und Rechtsgesetze a priori, in: ders. [Hrsg.], Kant. Analysen, Probleme, Kritik, Bd. 3, Würzburg 1997, 157-200, speziell 182 f.

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  36. Vgl. RL A 50.

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  37. Die ‚Moralisierung des Rechts ‘ist neuerdings ausführlich beleuchtet bei W. Kersting (1993: Kap. II u. III) und O. Höffe (1994: § 3.3 f.) und ders. (1979), Recht und Moral. Ein kantischer Problemaufriß, in: Neue Hefte für Philosophie, 17 (1979), 1-26.

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  38. Vgl. TL A 6; RL A 14 ff.

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  39. Vgl. TL A 9, A 28.

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  40. Erstaunlicherweise scheint sogar H. Wagner, trotz seiner scharfen Ablehnung einer Rechtsmoralisierung de facto eine solche Moralisierung zu betreiben (1992:367), die von seiner pragmatischen Erwägung (1992:467 f.) alleine nicht hinreichend begründet wird.

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  41. Vgl. TL §§ 16,17.

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  42. B. Grünewald gehört zu den ganz wenigen, die sich tatsächlich bemühen, diesen Gedanken des Sichselbstverpflichtetseins im Rückgriff auf Kantische Erwägungen für eine ‚Naturethik ‘weiterzuspinnen. Bedauerlicherweise fehlt er völlig in der umfangreichen Auswahlbibliographie des von A. Krebs herausgegebenen Sammelbandes (vgl. unsere Anm. 1). Deshalb sei an dieser Stelle verwiesen auf B. Grünewald, (1991), ders. (1988), Natur und praktische Vernunft. Enthält die Kantische Moralphilosophie Ansatzpunkte für eine Umwelt-Moral?, in: H. W. Insgensiep/K. Jax [Hrsg.], Mensch, Umwelt und Philosophie, Bonn, 95-106 und auch ders. (1996), Teleonomie und reflektierende Urteilskraft, in: A. Riebel/R. Hiltscher [Hrsg.], Wahrheit und Geltung (FS W. Flach), Würzburg, 63-84.

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Krijnen, C. (1999). Tiere Ohne Rechte und Menschen Mit Pflichten. In: Joerden, J.C., Busch, B. (eds) Tiere ohne Rechte?. Schriftenreihe des Interdisziplinären Zentrums für Ethik an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58533-3_8

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