Zusammenfassung
Jede Wissenschaft bedarf der Forschung. Nur durch Forschung gelingt es, neue Erkenntnisse in systematischer und methodisch nachvollziehbarer Weise zu gewinnen oder zu überprüfen. Darum ist auch in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit als Grundrecht verfassungsrechtlich verankert1. Gerade im Bereich der Medizin dient die Forschung nicht bloß reinem Selbstzweck2, sondern geschieht mit dem Ziel, Krankheiten zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen. Medizinischer Fortschritt läßt sich aber nicht allein durch abstrakte Überlegungen, reine Beobachtungen oder bloße Laborversuche im „Reagenzglas“ erzielen. Es dürfte heute unbestritten sein, daß insbesondere in späteren Forschungsstadien auch Untersuchungen am und mit Menschen unverzichtbar und notwendig sind3. Ohne die kontrollierte Erprobung eines neuen Arzneimittels, eines medizinischen Gerätes, einer neuartigen Behandlungstechnik oder Operationsmethode wären Fortschritte in der Medizin nicht möglich.
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© 1999 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Fröhlich, U. (1999). Einleitung. In: Forschung wider Willen?. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58521-0_1
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