Zusammenfassung
Die Allokationsregeln für so unterschiedliche Organtransplantationen wie die Nierentransplantation mit der Alternative Dialyse, die kombinierte Nieren -/Bauch -speicheldrüsentransplantation für eine kleine Gruppe von Diabetikern, die alleinige Bauchspeicheldrüsentransplantation als ein wissenschaftlich noch nicht etabliertes Konzept, die Dünndarmtransplantation als ein noch weitgehend unausgereiftes klinisches Behandlungsverfahren und schließlich die Lebertrans-lantation, die in vielen Fällen die einzig mögliche lebenserhaltende Behandlung von akut oder chronisch leberkranken Patienten ist, sollen dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen und sich insbesondere an Erfolgsaussichten und Dringlichkeit orientieren. Dabei sind die Wartelisten der Transplantationszentren als eine einheitliche Warteliste zu behandeln. Die Vermittlungsentscheidung ist für jedes Organ unter Angabe der Gründe zu dokumentieren.
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Neuhaus, P. (1999). Allokation von abdominalen Spenderorganen — medizinische Voraussetzungen und verwaltungsmäßige Handhabung. In: Dierks, C., Neuhaus, P., Wienke, A. (eds) Die Allokation von Spenderorganen. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58507-4_2
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