Zusammenfassung
Die BKR, DKR, LKR und SKR sehen bestimmte Mindestauftragswerte (Schwellenwerte) vor, die erreicht werden müssen, um die Auftragsvergabe zum Gegenstand, eines von den Richtlinien vorgesehenen Vergabeverfahrens, machen zu können. Die Schwellenwerte wurden im Hinblick auf die für den grenzüberschreitenden Wettbewerb relevanten Aufträge festgelegt. Die Kosten bei Durchführung eines Vergabeverfahrens auf der Seite des Auftraggebers und die Kosten für die Abgabe eines Angebots oder einer Bewerbung auf Seiten der Bieter und Bewerber müssen von den (Kosten-) Vorteilen eines Vergabeverfahrens i.S.d. Richtlinien aufgefangen werden können. Aufträge von grenzüberschreitender Relevanz setzen daher eine gewisse Größenordnung voraus, um nachhaltige Kostenvorteile erzielen zu können und auch bei den Unternehmen auf Interesse zu stoßen.
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Drügemöller, A. (1999). Die Schwellenwerte. In: Vergaberecht und Rechtsschutz. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58504-3_10
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