Zusammenfassung
Unter diesem Begriff werden strukturell sehr unterschiedliche Substanzen zusammengefaßt, wie z. B. Antimalariamittel, Goldverbindungen, Penicillamin, Sulfasalazin, Ciclosporin und Methotrexat. Sie sind indiziert, wenn durch Behandlung mit Glucocorticoiden oder NSAR die Progression nicht beeinflußt werden kann. Im Falle einer rheumatoiden Arthritis verlangsamen sie die destruierenden Prozesse bei den Patienten. Die Eigenschaften der einzelnen Substanzen und ihr jeweiliger Wirkmechanismus werden im Zusammenhang mit ihrem Substanzprofil vorgestellt. Da sich Gelenkveränderungen bei Patienten mit rheumatoider Arthritis in der Regel in den ersten zwei Jahren der Erkrankung entwickeln, sollten Basismedikamente möglichst bald für die Therapie eingesetzt werden. Man beobachtet zunehmend, daß Rheumatologen dieser Vorgabe folgen und DMARDs unmittelbar nach der Diagnose verordnen. Hier ist es besonders wichtig, die Unterschiede in den Mechanismen zu beachten, das Spektrum der unerwünschten Effekte zu berücksichtigen und den Patienten Individuell einzustellen. Erwünschte und unerwünschte Effekte sind laufend zu beobachten und zu kontrollieren.
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Dannhardt, G. (1999). Arzneistoffe. In: Rheumatische Erkrankungen. Optimierte Arzneimitteltherapie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58463-3_2
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