Zusammenfassung
Gegen Ende des letzten Jahrhunderts baute die Rechtsprechung, nicht zuletzt aufgrund Ökonomischer Notwendigkeiten, den Unterlassungsrechtsschutz zunächst durch „Klagemöglichkeiten“ immer weiter aus1. Dies führte nach dem Inkrafttreten des BGB zu einer intensiven wissenschaftlichen Auseinandersetzung um das Unterlassen als Gegenstand rechtlicher Verpflichtungen aus. „Die Unterlassungspflicht im Bürgerlichen Recht“ hat Heinrich Lehmann im Jahre 1906 untersucht. Andere konzentrierten ihre wissenschaftlichen Betrachtungen damals auf die Unterlassungsklage2. Das ist kaum verwunderlich, war doch seinerzeit sehr umstritten war, ob es überhaupt materiell-rechtliche Unterlassungsansprüche gibt3. Viele der damals angestellten Erwägungen sind durch die Entwicklung des Zivilrechts überholt worden, andere noch heute anerkannt.
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Fritzsche, J. (2000). Einleitung. In: Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58316-2_1
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