Zusammenfassung
Eine Vereinbarung zwischen dem Berufsverband Deutscher Chirurgen und dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten besagt: Die prä-, intra- und postoperative Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und ihre Überwachung ist gemeinsame Aufgabe des Chirurgen und des Anästhesisten. Während der Narkoseeinleitung und bis zur operationsbedingten Lagerung ist ein Anästhesist verantwortlich. Er bleibt während der gesamten Operation für die Lagerung der zur Narkoseüberwachung und Infusion benötigten Extremitäten verantwortlich. Die Durchführung der initialen Lagerung auf dem Operationstisch sowie alle intraoperativen (geplanten) Änderungen fallen in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Chirurgen, wobei aber auch der Anästhesist gehalten ist, geplante Lagerungsänderungen zu überwachen. Die Patientenlagerung ist auf dem Anästhesieprotokoll stets exakt zu dokumentieren, einschließlich eventueller Bedenken, die dem Chirurgen angezeigt worden sind. Nach Beendigung der Operation bis zum Ende der Überwachung im Aufwachraum trägt der Anästhesist die Verantwortung für die Lagerung (ausgenommen Spezialfälle).
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Georgieff, M., Schirmer, U. (1995). Lagerung des Patienten zur Operation. In: Georgieff, M., Schirmer, U. (eds) Klinische Anästhesiologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57867-0_7
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