Zusammenfassung
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß in einem Zivilprozeß Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist1. Dies liegt in erster Linie daran, daß der Richter nur solche Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde legen kann, die nicht bestritten sind, von denen also die Parteien übereinstimmend ausgehen, oder die er in einem Beweisverfahren feststellen konnte. Der Erfolg eines Prozesses hängt also ganz wesentlich davon ab, daß die erforderlichen Beweise beigebracht werden. In einem Zivilprozeß ist die Führung der Beweise regelmäßig Aufgabe der Parteien. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, daß man die Frage »Haben Sie Beweise?« bejahen kann. Allerdings muß man berücksichtigen, daß die Interessen der Parteien und ihre Ziele gegenläufig sind und deshalb stets geklärt werden muß, welcher Partei es zum Nachteil ausfällt, daß bestimmte Tatsachen im Prozeß nicht geklärt werden können. Diese Partei trägt dann die Beweislast. An einem Beispiel soll die Auswirkung der Beweislast erläutert werden:
Es wird Klage mit dem Antrag erhoben, den Beklagten zur Zahlung von 5000 DM zu verurteilen. Zur Begründung trägt der Kläger vor, er habe diesen Betrag dem Beklagten als Darlehen gegeben und mit ihm vereinbart, daß das Darlehen nach drei Monaten zurückgezahlt werden sollte. Der Beklagte habe aber nach Ablauf dieser Frist trotz wiederholter Mahnung nicht gezahlt.
Einzelheiten dazu finden sich im Abschnitt »Soll ich klagen?«
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Musielak, HJ. (1995). Haben Sie Beweise?. In: Mein Recht vor Gericht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57845-8_9
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