Zusammenfassung
Der Arbeitsgerichtsprozeß ist ein Zivilprozeß, genauso wie das Arbeitsrecht als Teil des Zivilrechts anzusehen ist. Dennoch haben sich das Arbeitsrecht und ebenso der Arbeitsgerichtsprozeß zu einer Spezialmaterie entwickelt, für die viele Sonderregeln gelten. Dies rechtfertigt das Arbeitsrecht und den Arbeitsgerichtsprozeß als einen eigenständigen Rechtsbereich aufzufassen und zwischen dem allgemeinen Zivilrecht und dem Arbeitsrecht zu unterscheiden. Dem entspricht es, daß eine ganze Reihe von Schriften verfaßt worden ist, die sich ausschließlich dem Arbeitsgerichtsverfahren widmen. Wenn im folgenden der Arbeitsgerichtsprozeß behandelt wird, dann geschieht dies nicht mit dem Ziel, eine umfassende und abgeschlossene Darstellung dieser Rechtsmaterie zu geben, sondern nur, um einen Überblick über die Besonderheiten zu vermitteln, die den Arbeitsgerichtsprozeß im Gegensatz zu den bisher dargestellten Verfahren vor den Zivilgerichten auszeichnen.
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© 1995 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Musielak, HJ. (1995). Der Arbeitsgerichtsprozeß. In: Mein Recht vor Gericht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57845-8_28
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-57845-8_28
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