Zusammenfassung
In der ärztlichen Praxis werden therapeutische Maßnahmen in der Regel durch das Verordnen eines oder mehrerer Medikamente auf einem Rezept eingeleitet. Grundsätzlich können aIle Arzneimittel und auch Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen) sowie andere Heilmittel (z. B. physikalische Therapie) auf Rezept verordnet werden. Allerdings gelten häufig, besonders bei Verschreibungen zu Lasten gesetzlicher Krankenversicherungen, Sonderregelungen (z. B. besondere Formblätter bei der Verordnung von Betäubungsmitteln) , Das Ausstellen eines Rezeptes (die „Verschreibung“) erfolgt nach traditionellen Regeln sowie aufgrund gesetzlicher Festlegungen.
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Notes
Diese erfolgt z.B. bei Mitgliedern mit extrem niedrigen Einkommen, bei Kindern und Rentnern mit einem Rentenaufkommen unter bestimmten Sozialhilfehöhen. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist auf begründeten Antrag auch durch die Kassen möglich (§§61, 62 SGB V, 5; Härtefallregelung). Zusätzlich können jetzt auch chronisch Kranke von der Zuzahlung befreit werden.
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Staib, A.H., Schwalbe, J. (2001). Die Verschreibung von Arzneimitteln — das ärztliche Rezept. In: Rietbrock, N., Staib, A.H., Loew, D. (eds) Klinische Pharmakologie. Steinkopff, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57636-2_3
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