Zusammenfassung
Modellanalysen zu den potentiellen Wirkungen einer ökologischen Steuerreform für Deutschland haben zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt.68 Dies liegt zum Teil daran, dass verschiedene Szenarien einer ökologischen Steuerreform untersucht wurden. Aber auch wenn gleiche Szenarien zugrunde gelegt wurden, sind teilweise erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede aufgetreten.69 Im Rahmen dieser Untersuchung wurden daher zwei gesamtwirtschaftliche Modelle eingesetzt, die unterschiedlichen Modellklassen angehören, um zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse von dem gewählten Modelltyp abhängen. Für die Ermittlung der personellen Verteilungseffekte wurde ein drittes Modell eingesetzt, das für derartige Berechnungen besonders geeignet ist.
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Notes
Vgl. z.B. Arndt et al. (1998), Böhringer et. al. (1997), DIW (1995, 1998), Meyer et al. (1999), Welsch (1996).
Vgl. z.B. das Modellexperiment des Forums für Energiemodelle und Energiewirtschaftliche Systemanalysen in Deutschland (FEES 1999).
Huntington et al. (1982) charakterisieren diese Einstellung in der prägnanten Formulierung: Modeling for Insights, not Numbers.
Vgl. z.B. Varian (1994).
Welsch (1996, 19) weist daraufhin, dass zur Analyse von Klimaschutzpolitik heute überwiegend dynamische Modelle eingesetzt werden.
Dies zeigt auch ein Vergleich im Rahmen eines Modellexperiments des Forums für Energiemodelle und Energiewirtschaftliche Systemanalysen in Deutschland (FEES 1999).
Ähnliches gilt für die Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen. Der Rückgang der CO2-Emissionen beträgt bereits im ersten Jahr knapp 0,8 % bei einer Zunahme des BIP um mehr als 0,2 % zu beobachten. Das entspricht einer Senkung der gesamtwirtschaftlichen CO2-Intensität um mehr als ein Prozent. Diese wird zum einen durch eine deutliche Senkung der gesamtwirtschaftlichen Energieintensität erreicht, zum anderen durch eine CO2-ärmere Energieträgerstruktur (siehe auch Tabelle 4-38 und Abschnitt 5.4).
Vgl. auch Hillebrand (2000).
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, beschlossene Änderungen des Einkommensteuertarifs durch das Steuersenkungsgesetz 2000.
Im Jahre 2000 dürfte der Effekt der Ökosteuer-Erhöhungen auf die Preise der Lebenshaltung aller Haushalte etwa 0,2 Prozentpunkte betragen haben.
Vgl. dazu Meinhardt, Zwiener (1997); DIW/Fifo (1999, 119 ff.); Bach, u.a. (1999, 35 ff.)
Dies entspricht einer Reduktion um rund 250 Mill, t auf rund 750 Mill. t jährlich, bei einem Ausgangsniveau von 1 018 Mill, t (temperaturbereinigt) im Jahre 1990.
Vgl. für diesen Abschnitt Diekmann, Praetorius (1997).
Für einen Überblick vgl. Kühn (1998) sowie die dort angegebene Literatur, insbesondere Kühn (1996), Stirling (1997) und US Congress/OTA (1994).
Vgl. Enquête-Kommission 1990, Band 10, S. 542f.
Beispielsweise Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Vor weit reichenden Entscheidungen. Jahresgutachten 1998/99, TZ 495.
Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform, Gesetzentwurf beschlossen vom Bundeskabinett am 25.8.1999. (URL: http://www.bundesfinanzministerium.de)
So ist der Straßenverkehr überproportional an der Luftverschmutzung beteiligt. Die Schadstoffeinträge erfolgen zudem im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und lösen daher besonders hohe Gefahren aus. Darüber hinaus verursacht der Verkehr erheblichen Flächenverbrauch, Lärmbelästigungen sowie Kosten infolge von Unfällen im Straßenverkehr.
Der Europäische Gerichtshof hat im Frühjahr 1998 die Regelung der finnischen Stromsteuer für unzulässig erklärt, nach der Stromimporte mit einem durchschnittlichen Satz besteuert werden, während die inländische Stromerzeugung je nach Umwandlungsverfahren unterschiedlichen Steuerbelastungen unterliegt. Vgl. Europäischer Gerichtshof, Verbrauchsteuer auf Elektrizität, C-213/96,2. April 1998.
Daneben können sie die Abhängigkeit von erschöpfbaren und zudem regional konzentrierten fossilen Energieträgern vermindern und die Substitution von Kernenergie unterstützen.
Zu den Wirkungen der zahlreichen bisherigen politischen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen vgl. Ziesing u.a. (1997) und Prognos (1998/99).
Der Gleichbehandlungsgrundsatz würde erfordern, dass auch importierter regenerativer Strom von der Stromsteuer befreit wird. Dies wirft enorme erhebungs-und mess-bzw. kontrolltechnische Probleme auf.
Vgl. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 20. August 1999. Bundesanzeiger Nr. 162 vom 31. August 1999, S. 15137.
Vgl. dazu ausführlicher Diekmann (2000). Bereits seit 1994 hat das BMWi die Nutzung erneuerbarer Energien durch Förderprogramme gemäß unterschiedlichen Richtlinien unterstützt. Die jährliche Fördersumme lag (für den Wärme-und Strombereich zusammen) 1994-95 bei 20 Millionen DM und 1995 bis 98 bei 100 Millionen DM.
Anträge für dieses Programm, das insgesamt 2250 Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 2,6 kW umfasste, konnten von 1990/91 bis 1992/93 (alte/neue Länder) gestellt werden. Der Zuschuss betrug 70 % der zuwendungsfahigen Ausgaben.
Vgl. Wuppertal-Institut (1999). Die Differenz zu den Werten für 1997 in Tabelle 5-15 entsteht duch geringfügige Bewertungsunterschiede sowie die Nichteinrechnung von Müll und Klärschlamm.
Bei einem Wirkungsgrad von 57,5% gegenüber dem Mix der bestehenden Kraftwerke der öffentlichen Versorgung von 38,8 % ergibt sich eine Reduktion des Inputs um 32 %, zusätzlich sinkt der CO2-Faktor auf 56 t CO2/TJ für Erdgas gegenüber 61 t CO2/TJ für den Mix.
Vgl. VIK-Stellungnahme zur Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland. Essen, 22. Februar 2000.
Danach soll als KWK-Strom die Strommenge zertifiziert werden, die sich als Produkt aus der „Stromkennzahl“ und der „ausgebundenen Wärmemenge“ ergibt, wobei die Stromkennzahl das Verhältnis von unmittelbar gekoppelter Nettostromerzeugung (ohne Kondensationsanteile) zu Nettowärmeerzeugung beschreibt. Vgl. dazu Arbeitsgemeinschaft Fernwärme: AGFW/FVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt FW 308 — Entwurf, Zertifizierung von KWK-Anlagen. Bearbeitungsdatum: 06.11.2000, sowie Arbeitsgemeinschaft Fernwärme: Was ist gemeint mit einfacher Zertifizierung von KWK-Strom? Vermerk Nf/Hg vom 14.11.2000.
Während sich die Großhandelspreise im liberalisierten Strommarkt in einer Größenordnung von 4-6 Pf/kWh bewegen, liegen die Stromgestehungskosten bei der KWK in einer Bandbreite von 8 bis 15 Pf/kWh. Neue KWK-Anlagen erfordern Stromerlöse zwischen 7,3 und 9,3 Pf/kWh.
Der Rückbau bestehender Anlagen dürfte vor allem bei Kleinstanlagen sowie bei den großen Fernwärmestandorten stattfinden.
Eine Verlängerung der Frist um ein weiteres Jahr wird wie bereits erwähnt zurzeit erwogen. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob jedenfalls für den Kraftwerkstandort Lubmin eine weitergehende — im Ergebnis zehnjährige — Mineralölsteuerbefreiung möglich ist.
Die steuerliche Befreiung hat die Aufmerksamkeit der EU-Kommission auf sich gezogen; ihr zufolge handelt es sich um eine Beihilfe. Nach Entscheidungsstand Ende Februar 2001 ist die Befreiung deshalb zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Ebenso könnte jedoch die Befristung mittelfristig vollständig entfallen, um eine Gleichbehandlung von Inputs der Stromerzeugung zu erreichen.
Also einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.
Berechnungsgrundlage: Gesamtdeutsche Bruttokraftwerksleistung bei 115 GW, vgl. Prognos/EWI(1999).
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1996).
Vgl. z.B. Jorgenson (1996); Grossman (1996); Binswanger (1978); Newell (1999).
Vgl. Hillebrand, Kohlhaas u.a. (1998).
Vgl. Rennings (2000).
Wie es auch in Folge der Energiekrise in den 70er und 80er Jahren zu beobachten war.
Vgl. Bartholmai (2000), Kleemann u.a. (2000).
Gruson, Kerschenberger (1994), Kleemann u.a. (2000).
Weitere Beispiele finden sich in Focus Film, Schneider (1996).
Bartholmai (2000), Kleemann u.a. (2000).
Dies könnte besonders die geplante Energieeinsparverordnung betreffen, die sich auf das Energieeinspargesetz von 1976 bezieht. Vgl. Bartholmai (2000).
Vgl. Bartholmai (2000)
Vgl. z.B. Fujita (1989, 1999).
In diesen sog. „monozentristischen“ Modellen wird unterstellt, dass es ein Stadtzentrum gibt, in dem alle Arbeitsplätze angesiedelt sind.
Zum einen wird abgeleitet, dass Haushalte mit einem höheren Einkommen ihren Wohnort relativ weiter vom Zentrum entfernt wählen. Grund dafür ist, dass mit dem Einkommen die Nachfrage nach Wohnraum steigt. Wird angenommen, dass die Miete pro Quadratmeter mit der Entfernung vom Zentrum sinkt, so profitieren diejenigen, die eine große Wohnung besitzen mehr als solche mit einer kleinen Wohnung. Mit der gleichen Argumentation wird zum anderen begründet, dass größere Familien höhere Pendelentfernungen auf sich nehmen. Da sie relativ viel Wohnraum benötigen, profitieren auch sie stärker von niedrigeren Wohnungsmieten. Vgl. Fujita (1989, 1999). Allerdings können mit der Anzahl der berufstätigen Pendler in einem Haushalt neben der Größe des Wohnraums auch die Transportkosten ansteigen.
Einfamilienhäuser, insbesondere freistehende Einfamilienhäuser, benötigen mehr Energie pro Quadratmeter als z.B. Mehrfamilienhäuser.
BUND et al. (1996).
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Bach, S. et al. (2001). Vergleich der Ergebnisse und Beurteilung der ökologischen Steuerreform. In: Die ökologische Steuerreform in Deutschland. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57605-8_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-57605-8_5
Publisher Name: Physica, Heidelberg
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