Zusammenfassung
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a)
Nachweis der ärztlichen Tätigkeit für 6 Monate in einer Einrichtung mit spezieller Kenntnis auf dem Gebiet der Epileptologie (Kinder und/oder Erwachsene). Der Leiter der Klinik/Abteilung muss im Besitz des „Zertifikates Epileptologie“ oder „Epileptologie plus“ sein. Alternativ kann eine Tätigkeit von 8 Wochen (die fraktioniert abgeleistet werden kann) in einer vom Liga-Vorstand autorisierten Epilepsieeinrichtung (deren Benennung auf Antrag der Einrichtung durch den Liga-Vorstand erfolgt) anerkannt werden. Diese letztgenannte Ausnahmeregelung gilt nur für Neurologen, Psychiater, Nervenärzte, Pädiater, Kinder-und Jugendpsychiater und Neurochirurgen.
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b)
Nachweis des EEG-Zertifikats der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie.
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c)
Mitgliedschaft in der Deutschen Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie (keine Zeitvorgabe).
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d)
Nachweis von 20 Fortbildungspunkten (s. unten).
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e)
Erfolgreiche Absolvierung eines Fachgespräches zum Thema „Epileptologie“ durch prüfende Kolleginnen und Kollegen. Die Zuteilung zu einem Prüfer erfolgt durch den Vorstand (2. Sekretär). Eine Liste von Prüfern aus der Gruppe der Zertifikatsinhaber „Epileptologie plus“ wird vom Vorstand erstellt.
Nachdruck aus Epilepsieblätter 1998; 11:72, mit freundlicher Genehmigung der Liga gegen Epilepsie
(Beschlossen auf der Mitgliederversammlung der Liga am 20. März 1998)
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Bauer, J. (2002). Regelungen der Vergabe des „Zertifikates Epileptologie plus“. In: Epilepsie. Steinkopff, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57519-8_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-57519-8_14
Publisher Name: Steinkopff, Heidelberg
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