Zusammenfassung
In den letzten Jahren ist es vermehrt zu Konflikten zwischen den Anliegen des Umweltschutzes und der Welthandelsordnung gekommen. Die Auseinandersetzung zwischen den USA, Kanada und der Europäischen Union um das europäische Einfuhrverbot für Fleisch hormonbehandelter Rinder ist hierfür ein aktueller Beleg. Die Diskussionen um Genfood und Abfallentsorgung versprechen keine geringeren Reibungen. Die Abstimmung des Regelwerkes des Welthandels mit den nationalen Umweltpolitiken einerseits und den multilateralen Umweltschutzabkommen andererseits zählt zu den großen Herausforderungen, mit denen sich die Welthandelsorganisation (WTO) gegenwärtig konfrontiert sieht. Wie wir in Kapitel 1 dargelegt haben, sehen Umweltschützer die Institutionen des Welthandels im Verdacht, strenge nationale Umweltpolitiken zu unterminieren. Aus diesen Kreisen sind daher Forderungen nach einer “Ökologisierung” der Welthandelsordnung laut geworden. Advokaten des Freihandels hingegen weisen auf die bereits bestehenden Möglichkeiten, innerhalb der Welthandelsordnung Umweltziele zu verfolgen, und warnen vor einer Überforderung und Zweckentfremdung der WTO. In der Diskussion steht auch die Forderung nach Schaffung einer Weltumweltorganisation.
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Notes
Zur Entwicklung der Welthandelsordnung vgl. WTO (1998), Hauser und Schanz (1995), Deutsche Bundesbank (1997, S.139ff; 1992, S.121ff.) und Esty (1994, S.46ff und Appendix A).
Mit dem 1930 erlassenen Smoot-Hawley Act, der eine kräftige Anhebung der amerikanischen Zölle verfügte, hatten die Vereinigten Staaten maßgeblich mit zum Zusammenbruch der Weltwirtschaft beigetragen. 1934 begannen die USA diese Politik zu korrigieren, wobei zunächst eine Politik der bilateralen Zollreduktion verfolgt wurde. Bilaterale Abkommen sind allerdings ihrerseits problematisch, denn erstens, sind sie per Konstruktion von begrenzter Natur, zweitens, können sie dazu führen, daß eine Umlenkung des Handels vom eigentlich effizienten zum zollbegünstigten Produzenten stattfindet und drittens führt das Anwachsen der Zahl bilateraler Abkommen — in den USA waren es bis 1945 bereits 32 — zu einer Erhöhung des bürokratischen Aufwandes. Von diesen Erfahrungen geleitet wurden die USA zur treibenden Kraft der (heutigen) multilateralen Handelsordnung. Vgl. Burtless et.al. (1998, S.11ff), Krugman und Obstfeld (1997, S.237ff).
Vgl. Hauser und Schanz (1995, S. 259f.).
Natürlich gab es schon früher Bemühungen um Umwelt-und Naturschutz, allerdings nicht in systematischer Form. Zu den Entwicklungslinien der Umweltpolitik vgl. Anderson (1997), Esty (1994), Weizsäcker (1994) und Maler (1990).
Zum Leitbild der Nachhaltigkeit siehe Abschnitt 1.2.1. oben.
Eine Ausnahme stellt z.B. das in der Tokyo-Runde als Nebenabkommen abgeschlossene — aber nicht für alle GATT-Mitglieder verbindliche — Abkommen über technische Handelsbarrieren (TBT = technical barriers to trade) dar, welches solche technischen Regulierungen und Standards für zulässig erklärt, die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Umwelt dienen. Vgl. Althammer (1998, S.221).
Vgl. Esty (1994, S.48ff), Hauser und Schanz (1995) und WTO (1998, S. 54).
Dies ist einerseits eine Folge des Endes des Kalten Krieges. Andererseits haben sich — nicht zuletzt unter dem Eindruck des Entwicklungserfolges der südostasiatischen Länder und der eigenen Mißerfolge — mehr und mehr Entwicklungsländer von einer Politik der Abschottung und Importsubstitution abgewandt.
Diese Aussage gilt inzwischen auch im Vergleich mit der ersten großen Globalisierungsphase im letzten Jahrhundert. Vgl. die Ausführungen in Teil I.
Vgl. Esty (1994, S.231).
In bislang acht Verhandlungsrunden seit dessen Gründung wurde eine außerordentliche Verringerung von Handelsrestriktionen erzielt. Diese Entwicklung ist nicht ohne Widerstände und alles andere als geradlinig verlaufen. Ursächlich für die oft zähen Verhandlungsprozesse und die noch verbleibenden Barrieren nicht-tarifärer Natur und Ausnahmebereiche, die der GATT-Disziplin bislang noch nicht unterworfen wurden, war und ist nicht zuletzt das in Politikzirkeln nach wie vor vorherrschende merkanti-listische Denken. Eine pointierte Charakterisierung dieses “GATT-think” findet sich in Krugman (1992).
Mexikanischen Fischern ist der Einsatz sogenannter “Taschennetze” erlaubt. Zum “Thunfischfall” vgl. z.B. Esty (1994), Althammer (1995), SRU (1998) und WTO (1998).
Ein anderer Grund für die Stattgabe der Klage Mexikos lag darin, daß der US-Standard an die Anzahl der von US-Fischern zufällig getöteten Delphine geknüpft ist und daher den mexikanischen Fischern vorab gar nicht bekannt sein konnte.
Siehe die Auflistungen in Esty (1994, Appendix C) und in WTO (1999).
Vgl. WTO (1998, S.55).
Vgl. Anderson (1997, S.329), WTO (1998, S.56) und Sandhövel (1998, S.504).
Vgl. Economist (1998, S.27).
Siehe hierzu Enders und Porges (1992) und Esty (1994, S.151f. und S.218f).
Vgl. Economist (1998, S.28).
SRU (1998, S.328).
Vgl. hierzu Rodrik (1997b) und Cooper (1994, S.32ff).
Vgl. Frey (1992, Kap.8).
So beispielsweise der SRU (1998, S.324f).
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung charakterisiert diesen Konflikt als Spannungszustand zwischen dem Ursprungslandprinzip der internationalen Handelsordnung und dem Bestimmungslandprinzip der nationalen Umweltpolitik. Vgl. SVR (1998).
Vgl. Blackhurst und Subramanian (1992).
SRU (1998, S.325).
Vgl. Esty (1994), Anderson (1997 und 1998) und Jones (1998).
In diesem Sinne können die Advokaten des Umweltschutzes vom GATT lernen. Vgl. Esty (1994, Kap.4).
Vgl. Sandhövel (1998).
Vgl. Anderson, (1998, S.249).
Vgl. Anderson (1998, 249) und Esty (1994, S.230f).
Vgl. hierzu Sandhövel (1998).
Vgl. Esty (1994, S.238).
Vgl. Common (1995). In Kapitel 1 haben wir bei der Definition der Nachhaltigkeit diese „ökologische Sichtweise“ genauer beschrieben.
Esty (1994, Kap.2) charakterisiert das Spektrum.
Diese Position wird von Esty (1994, S.205) vertreten.
Vgl. WTO (1999).
Vgl. Esty (1994, S.214f.) und SRU (1998, S.334).
Vgl. Anderson (1998, S.246) und Bhagwati und Srinivasan (1996).
Als Anknüpfungspunkt eignen sich beispielsweise die Erfahrungen mit dem Verhandlungsprozess bei der Schaffung der Nordamerikanischen Freihandelszone. Vgl. Esty (1994, S.214f.).
Esty (1994, S.216) skizziert die Möglichkeiten der Änderungen des GATT.
Eine positivere Einschätzung von Harmonisierungsforderungen vertreten Rodrik (1997b, S.27ff) und Althammer (1998, Kap.6.4).
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hingegen lehnt in seinem jüngsten Jahresgutachten handelspolitische Sanktionen zur Durchsetzung umweltpolitischer Ziele oder multilateraler Lösungen für globale Umweltgüter ab. SVR (1998, Ziffer 512).
Siehe hierzu Bhagwati und Srinivasan (1996, S. 198f.).
SRU (1998, S.332). Eine genauere Analyse dieser Situation findet sich in Bhagwati und Srinivasan (1996, S. 196ff).
Dieser Vorschlag wird in Bhagwati und Srinivasan (1996) entwickelt.
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Pflüger, M. (2002). Umweltpolitik und die Ordnung des Welthandels. In: Konfliktfeld Globalisierung. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge, vol 187. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57462-7_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-57462-7_9
Publisher Name: Physica, Heidelberg
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