Beteiligung und Unterlassen beim erfolgsqualifizierten Delikt am Beispiel der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 2271 StGB) pp 68-103 | Cite as
Beteiligungsprobleme bei den Unterlassungs- delikten
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Zusammenfassung
Im Bereich der aktiven Begehungsdelikte gilt die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme als klassische Streitfrage zwischen der Rechtsprechung und dem Schrifttum362. Das spiegelbildliche Problem im Unterlassungsbereich muß hingegen als das wohl noch ungeklärteste Gebiet der Teilnahmelehre bezeichnet werden363. In diesem Zusammenhang wird allerdings auch die Auffassung vertreten, daß die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen unproblematisch sei364.
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