Zusammenfassung
Soll eine Steuerrechtsnorm angewendet werden, muß das Vorliegen der tatsächlichen tatbestandlichen Voraussetzungen mit einem jeden Zweifel ausschließenden Grad an Wahrscheinlichkeit feststehen.’ Ist die für die Verfahrensdurchfihrung (allein) verantwortliche Finanzbehörde infolge der Unzulässigkeit menschlichen Erkenntnisvermögens oder der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmittel trotz Erfüllung ihrer Ermittlungspflicht und der Ausübung ihres Rechtes zur freien Beweiswürdigung2 zu einer sicheren Feststellung des Sachverhaltes außerstande, stellt sich folglich immer und notwendigerweise die Frage, zu wessen Lasten die Unauflclärbarkeit der entscheidungserheblichen Tatsachen geht (Beweislast).
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Kreft, V. (2000). Das Nachweisproblem. In: Vorab veranlasste Erwerbsaufwendungen im Einkommensteuerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-56992-0_5
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