Zusammenfassung
Im Interesse aller beteiligten Planungsbüros und Installationsuntemehmen oder Anlagenbauer, sollte die Planungund die Ausführung von Arbeitenan einer fernwärmeversorgten Anlage mit dem Versorgungsuntemehmen abgestimmt werden. Ein Planungsbüro kann so Planungsfehler, die sich immer wieder einschleichen können, minimieren. Der Anlagenbauer hat gegenüber seinem Auftraggeber die Gewährleistungspflicht. Bei unsachgemäßer oder nich tordnungsgemäßer Installation können Gewährleistungsansprüche unter Umständen ein Untemehmen ruinieren. DerAusführende hat daher nicht nur nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) die Pflicht die Planung zu kontrollieren, sondern handelt in seinem eigenen Interesse.
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Schäfer, N. (2001). Anmeldepflicht oder Absicherung für den Planer, den Anlagenbauer und den Kunden. In: Fernwärmeversorgung. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-56868-8_4
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