Zusammenfassung
Die Diskussion über die Begutachtungsaufgabe nach derartigen Verletzungen führt zunächst zu allgemeinen Anmerkungen über die Umsetzung des erteilten Auftrages. Unzweifelhaft kann ein persönlich benannter Gutachter bei der Untersuchung, Bearbeitung und Erstellung nachgeordnete Ärzte mit einbeziehen. Es ergeben sich aber nicht selten aus der medizinischen Darlegung ergänzende Fragen oder Probleme, die für die Klärung von Rechtsfragen oder für die verwaltungsseitig zu treffenden Entscheidungen geklärt werden müssen. Es erscheint nicht vertretbar, dass der verantwortliche Gutachter diese Aufgabe an einen weiteren Mitarbeiter delegiert und sich u. U. zwei Oberärzte aus einer Klinik kontrovers zum gleichen Thema äußern. Aus der Sicht der Verwaltung ist zu fordern, dass die Beantwortung derart wichtiger Zusatzfragen erkennbar die Auffassung des verantwortlich zeichnenden Gutachters wiedergibt.
Zu den Beiträgen von S. 153–164.
Teilnehmer: Dietmair, Erlinghagen, Etzler, Gerstmann, Hanisch, Kotterba, Meyer-Clement, Römer. Leitung: Wehking und Etzler.
Leitung: Wehking und Etzler.
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Hierholzer, G. (2001). Diskussion. In: Hierholzer, G., Kunze, G., Peters, D., Hierholzer, S. (eds) Gutachtenkolloquium 14. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-56636-3_23
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