Zusammenfassung
Allgemeine Übersicht. Der Strahlenschutz von Patienten, Personal und der Umwelt ist nicht nur ein selbstverständlicher Grundbestandteil der täglichen Arbeit in der Strahlentherapie, sondern auch eine Voraussetzung für eine staatliche Genehmigung des Umgangs mit energiereicher Strahlung. Staatliche Verordnungen und Richtlinien schreiben sowohl die Bauweise und den Betrieb einer Strahlentherapie als auch das sachgerechte Verhalten der darin tätigen Personen exakt vor. Externe Sachverständige führen dazu anfängliche und periodisch wiederkehrende Überprüfungen durch und erstellen Prüfberichte für die Aufsichtsbehörden. Nach diesem Nachweis der Erfüllung aller staatlichen Vorgaben, dazu gehört auch eine Vorsorge für die Erfüllung von Schadensersatzverpflichtungen, wird eine Betriebsaufnahme bzw. der Weiterbetrieb genehmigt.
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Richter, E., Feyerabend, T. (2002). Strahlenschutz. In: Grundlagen der Strahlentherapie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-56245-7_3
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