Zusammenfassung
Die Idee des Domain-Name-System reicht bis in die Anfangszeit des Internet zurück. So hatte sich bereits am 20. September 1971 das Request for Comments1 (RFC) 226 mit der Standardization of host mnemonics beschäftigt, infolgedessen die Grundfragen der Namensgebung im Internet diskutiert wurden. Derzeit wurden durch das Network Information Center (NIC) alle am ARPANET — dem Vorgänger des Internet — angeschlossenen Rechner in einer Datei namens HOSTS.TXT registriert. Infolge der rasanten Entwicklung des Netzes, mußte zum einen die HOSTS.TXT-Datei ständig aktualisiert werden und zum anderen traten immer häufiger Namenskonflikte zwischen gleichnamigen Rechnern auf.2
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Literatur
Veröffentlichungsreihe, die unter anderem die Internet-Standards enthält.
Vgl. Recke, WZB 1997, S. 5.
Vgl. Recke, WZB 1997, S. 6.
Vgl. Recke, WZB 1997, S. 9.
Vgl. Stratmann, BB 1997, S. 689.
Das Transmission Control Protocol (TCP) dient zur Zweiwegeübertragung, Neusortierung und Verbindungskontrolle auch von unterschiedlichen Netzwerken. Das TCP strukturiert sich in drei Prozesse, bestehend aus Verbindungsaufbau, Datenübertragung sowie Verbindungsabbau. Infolgedessen wird hingegen zum IP die Übertragung gesichert. Vgl. Koch, Internet-Recht. 1998, S. 551.
IP steht für: Internet Protocol.
Vgl. dazu Köhntopp, CR 2000, S. 248.
Ein „eigenes Netz“ verkörpert dabei nicht die Geräte oder Leitungen, sondern vielmehr ist es als organisatorisch abgrenzbarer verfügbarer Adreßraum zu qualifizieren.
Vgl. Loewenheim / Koch, Praxis des Online-Rechts, 2001, S. 26.
Es ist möglich, dass die Netznumerierung in der zweiten Zahlengruppe weitergeführt wird.
Durch Subnetze werden die Adreßklassen weiter untergliedert. Infolgedessen kann der Provider viele kleine Unternetze bilden und somit auf viele Nachfrager verteilen.
Vgl. Koch, Internet-Recht, 1998, S.551.
„Address Ranges“ werden von einem Provider zugeteilt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Provider eine Local Internet Registry (LIR) betreibt. Wird die Voraussetzung vom Provider erfüllt, so muss er „Address Ranges“ bei der übergeordneten Registry anfordern. Für Europa ist dies das Réseaux IP Européen Network Coordination Center (RIPE NCC).
Vgl. Loewenheim/ Koch, Praxis des Online-Rechts, 2001, S. 26.
Vgl. Loewenheim / Koch, Praxis des Online-Rechts, 2001, S. 27.
Vgl. Koch, Internet-Recht, 1998, S.554.
Das System wurde von Jan Postel entwickelt, der die Idee hatte, die vielsteiligen Nummern der IP-Adresse eines am Internet angeschlossenen Rechners in leicht verständliche Namen zu übersetzen (Domain), die der Internetnutzer als Kommunikationsadresse verwendet. Vgl. Köhler/Arndt, Recht des Internet, 2. Aufl. 2000, S. 4 Rz. 14.
Siehe zu den Einschränkungen der freien Wählbarkeit die Registrierungsrichtlinien der jeweiligen Domain-Vergabeorganisationen.
Die Zuordnung des Domain-Namens zur erforderlichen relevanten IP-Adresse des Rechners erfolgt mittels einer SpezialSoftware und wird durch ein verteiltes, organisiertes, globales Datenbanksystem (Domain Name Server) gesichert. Vgl. Loewenheim / Koch, Praxis des Online-Rechts, 2001, S. 29.
Das ist die Domain für die Homepage der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Vgl. Wegner, CR 1998, S. 676 (677).
International Network Information Center.
Zum System der root server siehe http://www.internic.net/faqs/authoritative-dns-html. 14.08.2001 sowie http://www.andvb.purespace.de/kt/net/5-Adressierung/5-adressierung-dns-rootserver.html. 14.08.2001.
Siehe dazu http://www.andvb.purespace.de/kt/net/5-Adressierung/5-adressierung-dns-rootserver.html. 14.08.2001.
Siehe dazu http://www.boroon.de. 15.08.2001.
Vgl. Stratmann, BB 1997, S. 689.
Vgl. http://www.demc.de/doc/faq/allgemeines.html. 4.12.2001.
Vgl. Boehme-Neßler, CyberLaw, 2001, S. 90.; Vgl. Boehme-Neßler, Wirtschaftsrecht, 2000, S. 267.
Aufgeführt unter http://www.din.de/gremien/nas/nabd/iso3166ma/codlstp_1/en_listp_1.html 08.08.2001. Die ccTLDs entsprechen der ISO-Norm 3166 und werden von der ISO 3166 Maintenance Agency betreut.
Vollständige ccTLD-Auflistung nach der ISO 3166-l-Alpha-2 im Anhang I.
Vgl. CR 2000, S. 262.
Siehe zu den Einschränkungen der freien Wählbarkeit die Registrierungsrichtlinien der jeweiligen Domain-Vergabeorganisationen.
Vgl. Boehme-Neßler, CyberLaw, 2001, S. 91.
Vgl. http://www.denic.de/doc/faq/allgemeines.html. 4.12.2001.
Siehe dazu das folgende Kapitel.
Vgl. Ubber, WRP 1997, S. 497 (498).
Benötigt beispielsweise ein Internetnutzer eine Information über die Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, so kann diese gewünschte Information unter dieser URL abgerufen werden.
Jede Internet-Adresse beginnt mit „http://“ um dem Rechner den Abruf einer Webseite mitzuteilen. Über http wird demnach derjenige, der die Information abruft („Client“) mit dem Rechner (Server) verbunden, auf dem die Website, die abgerufen wird, abgelegt ist. Vgl. Köhler/Arndt, Recht des Internet, 2. Aufl. 2000, S. 3 Rz. 9.
Der Browser ist die Kennzeichnung für das erforderliche Computerprogramm, um das World Wide Web nutzen zu können. Vgl. Köhler/Arndt, Recht des Internet, 2. Aufl. 2000, S. 3 Rz. 13.
Die Kenntnis der URL ist allerdings keineswegs die alleinige Voraussetzung für das Auffinden einer Internetseite im World Wide Web. Ist dem Internetnutzer die URL der Zieladresse nicht bekannt, so kann er diese auch über die im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen ermitteln.
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Ruff, A. (2002). Das Domain-Name-System. In: DomainLaw. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-56116-0_2
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