Zusammenfassung
Infolge des Domain-Vergabeprinzips „first come, first served“, ist eine Koexistenz von identischen Domain-Namen unterhalb derselben Top-Level-Domain im Internet ausgeschlossen. Demzufolge werden im Internet Koexistenzen verhindert, die außerhalb des Internet völlig unbedenklich wären. Um diese Diskrepanz zu beseitigen, verfolgt das Domain-Name-Sharing die Intention, die Benutzung identischer Domain-Namen für mehrere Personen zu ermöglichen. Das Domain-Name- Sharing ist insbesondere in den Fällen denkbar, in denen auch außerhalb des Internet eine Koexistenz von identischen Kennzeichen möglich ist. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn zwei oder mehrere Kennzeicheninhaber in unterschiedlichen Branchen und in voneinander entfernten Territorien tätig sind. Eine Koexistenz von identischen Kennzeichen ist weiterhin gegeben, wenn die Kennzeicheninhaber gewerbliche, hoheitliche oder private Tätigkeiten ausüben und somit in verschiedenen Rechtssphären tätig sind. Im Internet richtet sich das Interesse des Domaininhabers ausschließlich auf die Eigennutzung des Domain- Namens. Dieses Interesse ist dann legitim, wenn durch die Benutzung einer Internetseite unter identischen oder ähnlichen Domain-Namen, die Gefahr einer Kennzeichenverwechslung, Rufausbeutung oder -beeinträchtigung oder einer Verwässerung der Unterscheidungskraft des Kennzeichens hervorgerufen werden könnte. Das Interesse des Internetnutzers richtet sich hingegen darauf, die gewünschte Internetseite durch das Anwählen eines plausiblen Domain-Namens abrufen zu können.1 Dieses Interesse des Internetnutzers kann allerdings bei identischen Kennzeichen nicht erfüllt werden. Denn infolge des Domain-Vergabeprinzips „first come, first served“, ist jeder Domain-Name nur ein Mal im Internet existent. Demzufolge müssen identische Kennzeichen mit einem Zusatz versehen werden, um als Domain-Name registrierbar zu sein. Durch diese Ausweichstrategie erfolgt eine erhebliche Potenzierung des Domain-Namen-Raums im Internet. Allerdings sind die Grenzen der Domain-Namen-Wahl nicht unendlich, um ein gesundes Maß an Kennzeichenidentität bewahren zu können. Daher tritt insbesondere im Bereich der identischen Kennzeichen eine Verknappung der zur Verfügung stehenden Domain-Namen ein. Infolgedessen bietet das Domain-Name-Sharing einen denkbaren Lösungsansatz zur Umgehung der Domain-Namen-Verknappung einerseits und zur Wahrung der Interessen der Internetnutzer hinsichtlich eines effektiven Such- und Findungsprozess von Domain-Namen andererseits.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334.
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334.
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334.
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335); Ein weiterer Nachteil ist die Haftungsgefahr des Domaininhabers — dazu ausführlich Viefliues, MMR 2000, S. 334 (336).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (335).
Vgl. Viefhues, MMR 2000, S. 334 (336).
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 2002 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Ruff, A. (2002). Domain-Name-Sharing. In: DomainLaw. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-56116-0_11
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-56116-0_11
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-62816-0
Online ISBN: 978-3-642-56116-0
eBook Packages: Springer Book Archive