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Medienprodukte im Netz — Zwischen Kommerzialisierung und freiem Zugang

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Digital Rights Management

Zusammenfassung

Unter Rückgriff auf einen „flachen“ Wissensbegriff, der auch Musik oder Filme einbezieht, vertreten wir die These, dass ein freizügiger Umgang mit Wissen und Information im Interesse auch der Informationswirtschaft ist. Je freizügiger der Umgang mit Wissen jeder Art ist, desto größer die Chancen für einen hohen Innovationsgrad der Wirtschaft, für einen hohen Inventionsgrad der Wissenschaft und einen hohen Demokratisierungs-/Transparenzgrad des politischen Systems ohnehin. Es wird herausgearbeitet, welches die offiziellen und inoffiziellen Gruppierungen sind, die Interesse an der Ausgestaltung zentraler Policy-Bereiche der Informationsgesellschaft haben, z.B. an der Sicherung der Rechte am geistigen Eigentum, aber auch an der Sicherung der Nutzung von wissensbezogenen, urheberrechtsrelevanten Produkten. Ausgehend von der Annahme, dass die Art und Weise, wie der Umgang mit Wissen und Information organisiert wird, über unsere gegenwärtigen und zukünftigen Chancen entscheidet, uns kreativ weiterzuentwickeln, entwickeln wir über den Begriff der Wissensökologie eine nachhaltige Perspektive auf Wissen und Information. War bislang „Verknappung“ eine positiv besetzte Kategorie als Schutz der begrenzt vorhandenen natürlichen Ressourcen, so wird im Kontext der Wissensökologie „Verknappung“ ein ökologisch dysfunktionales Konzept. Über die ambivalenten Begriffe der Napsterisierung und Venterisierung diskutieren wir die gegenwärtigen „Informationskriege“, die einerseits auf immer weiter technisierte Formen der Verknappung und Kontrolle, andererseits auf einen tendenziell vollständig freien Umgang mit Wissen und Information setzen. Wir plädieren dafür, dass die allgemein sich durchsetzenden Lizenzierungsmodelle für Informationsprodukte Verfahren des Digital Rights Managements zum einen durch ein User Rights Management ergänzt, zum andern über politische Vorgaben und Lizenzvergabe beherrschbar gemacht werden sollten. Abschließend wird in Überwindung der derzeit geltenden proprietären Verwertungsmodelle vorgeschlagen, dass nur über neue Geschäfts- und Organisationsmodelle, die digitalen Umgebungen angemessen sind, die Fortführung der „Informationskriege“ vermieden werden kann. Mögliche Modelle werden skizziert, deren operationalisierbare Ausgestaltung Aufgabe einer zu entwickelnden politischen Ökonomie des Umgangs mit Wissen und Information sein wird.

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Literatur

  1. Der Text ist die überarbeitete Version eines Vortrags auf der Tagung des Münchener Kreis „Digital Rights Management“, 20. November 2002. Die hier vertretenen Positionen sind meine persönlichen als Hochschullehrer, nicht abgestimmt mit der Deutschen UNESCO-Kommission bzw. mit dem Fachauschuss für Information und Kommunikation (FA-CI), als dessen Vorsitzender ich auf der Tagung auch eingeführt wurde.

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  2. „Informationswirtschaft“ und „Wissensverwertungsindustrie“, auch „Contentwirtschaft“, „Multimedia-/Internetwirtschaft“ können synonym verwendet werden. Informationswirtschaft erzielt einen immer größeren Anteil an der Erwirtschaftung des Bruttosozialprodukts dadurch, dass vorhandenes Wissen bzw. schon vorhandene Darstellungen von Wissen zu vielfältigen elektronischen Informationsprodukten aufbereitet und auf elektronischen Märkten gehandelt werden. Aktuelle Beispiele für Informationsprodukte: Online-Datenbanken, eBooks, digitalisierte Musik oder Videos als CD-ROM bzw. DVD als Online-Files; typische Vertreter der Informationswirtschaft: Text-, Bild-, Musik-, Film-Verlage, Datenbankanbieter, Betreiber elektronischer Marktplätze, Content Provider,...

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  3. Joseph Cortright: New growth theory. In: Reviews of Economic Development Literature and Practice: No. 4, 2001

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  4. Vgl. dazu R. Kuhlen: Interessenverflechtungen — auf dem Weg zum UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS); erscheint in: Information — Wissenschaft & Praxis (vormals: Nachrichten für Dokumentation) Sommer 2003); auch unter: http://www.inf-wiss.uni-kon-stanz.de/People/RK/Publikationen2003/interessen-wsis-kuhlen0303.pdf

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  5. Vgl. zuletzt Renate Mayntz (Hg.): Akteure — Mechanismen — Modelle. Zur Theoriefähigkeit makrosozialer Analysen. Schriften des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung Köln, Bd. 42. Frankfurt a.M.: Campus, 2002.

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  6. Vgl. R. Kuhlen: Über die Möglichkeit eines informationsethischen Diskurses über geistiges Eigentum in der Informationsgesellschaft und der Chancen der Umsetzung seiner Argumente in politisch-rechtliche Kodifizierungen. Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung — Digitales Urheberrecht — Zwischen „Information Sharing“ und „Information Control“. Spielräume für das öffentliche Interesse an Wissen? Berlin, 26. April 2002 (im Proceedings-Band, auch unter: http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/Vortraege02-Web/position-rk-einleitung-boell-urheber260402.pdf)

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  7. Vgl. R. Kuhlen: Bausteine zur Entwicklung einer Wissensökologie — Plädoyer für eine nachhaltige Sicht auf den UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS). Erscheint in Proceedings: The Future of the Global Commons in the Knowledge Society. In Search of a Sustainable Intellectual Property Rights Policy. Berlin — Heinrich-Böll-Stiftung — 8. November 2002

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  8. Als materiale Bausteine einer Wissensökologie machen wir zunächst die folgenden Gegenstandsbereiche bzw. zentralen Themen aus, die im übrigen auch den erwähnten Weltgipfel (WSIS) mitbestimmen werden: Freier Zugriff auf Wissen und Information; Diskriminierungsverbot; Sicherung des Commons; Sicherung kultureller Vielfalt; Sicherung medialer Vielfalt; „Right to communicate“; Kontrolle technischer Informationsassistenz durch Entwicklung von Informationskompetenz; Langzeitarchivierung/-sicherung von Wissen; Sicherung von Freiräumen der privaten Entwicklung.

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  9. In dem Brief Thomas Jefferson an Isaac McPherson, Monticello 13.8.1813: „If nature has made any one thing less susceptible than all others of exclusive property, it is the action of the thinking power called an idea, which an individual may exclusively possess as long as he keeps it to himself; but the moment it is divulged, it forces itself into the possession of every one, and the receiver cannot dispossess himself of it. Its peculiar character, too, is that no one possesses the less, because every other possesses the whole of it. He who receives an idea from me, receives instruction himself without lessening mine; as he who lights his taper at mine, receives light without darkening me.“

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  10. Für das Folgende vgl. R. Kuhlen: Napsterisierung und Venterisierung — Bausteine zu einer politischen Ökonomie des Wissens. PROKLA — Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 32, 4, 2002, S. 57–88

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  11. In Ermangelung einer besseren Bezeichnung verwenden wir hier den Ausdruck „Hacker-Welt“, so wie er von Himanen benutzt wird (vgl. Pekka Himanen: The hacker ethic and the spirit of the information age, New York 2001). Himanen stellt der Max-Weber’schen Protestantischen Ethik als Ausdruck des Geistes des Kapitalismus die Hacker-Ethik gegenüber. In der Hacker-Ethik wird Informationsharing und das Offenhalten des Zugriffs auf Informations- und Computerressourcen, welcher Art auch immer, als ethische Pflicht angesehen. Konstruktiv setzt sich das z.B. in der Opensourcecode-Wirischschaft um, radikalisiert wird das z.B. in dem von Richard Stallman bzw. der Free Software Foundation vertretenen GNU-Projekt (http://www.gnu.org"), nach dem jedwede Information prinzipiell frei sein soll bzw. jede proprietäre Kontrolle über Wissen und Information zu bekämpfen sei („information is community property and all software source should be shared“) (vgl. The Jargon file, Version 4.3.1., 29.6.2001; Stichworte GNU und hacker ethic: http://tuxedo.org/~esr/jargon/jargon.html#hacker%20ethicvgl. das GNU-Manifest (http://www.gnu.org/gnu/mani-festo.html) oder, grundlegender und immer wieder zitiert, die Barlow sche Declaration of the Independence of Cyberspace (http://www.eff.org/~barlow/Declaration-Final.html)

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  12. Vgl. http://www.ifpi.org/site-content/antipiracy/piracy2002.html

  13. In den USA allein zeichnet die Copyright-Industrie im Jahr 2001 für 5.2% des Bruttosozialprodukts verantwortlich. Das sind US$535 Milliarden Umsatz und führt zu den entsprechenden Steuereinnahmen des Staates.

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  14. Nach den Mitteilungen des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft (http://www.ifpi.de/index.htm?jumpUrl=/zahlen/index.shtml: WIPO Copyright Treaty (WCT) (http://www.wipo.int/clea/docs/en/wo/wo033en.htm; WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) http://www.wipo.int/clea/docs/en/wo/wo034en.htm, gestützt auf den Music Piracy Report 2002 von IFPI, wurde im Jahr 2001 ein Rückgang des Umsatzes mit Musikprodukten um 10,2% ausgemacht. Mit den 244,1 Millionen Tonträgern, die 2001 verkauft wurden (gegenüber 266,4 im Jahr 2000), wurde ein Umsatz von 2,235 Mrd Euro (gegenüber 2,49 im Jahr 2000) erzielt.

  15. Vgl. N.P. Dominique: Exchange costs as determinants of electronic markets bearings. Electronic Markets 8, 1, 1998, 3–6

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  16. Vgl. J. Rifkin: Access. Das Verschwinden des Eigentums. Frankfurt/Main: Campus 2000

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  17. Vgl. hierzu die aktuelle Linksammlung von Damian Weber: http://www-crypto.htw-saarland.de/weber/topics/pd/index.html

  18. Z.B. SafeDisc, SecuRom, Laserlock, CD-Cops, DiskGuard, ProtectCD-VOB, Lock Blocks, Tage, StarForece, Def Sektoren, PSX/Libcrypt, PheniProtect, Key2Audio, Cactus Data Shield, Dummy Files.

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  19. http://www.elby.de (für CloneCD)

  20. Die Film-/Videoindustrie hat sich auf 6 Regionen geeinigt: USA, Kanada; Europa, Naher Osten, Südafrika, Japan; Süd-Ost-Asien; Australien, Mittel und Südamerika; Afrika, Asien, Osteuropa; Volksrepublik China.

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  21. Daher ist es zum Schutz von Verbrauchern zu begrüßen, dass im Entwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts ein neuer Paragraph 95d „Kennzeichnungspflichten“ eingeführt wurde, der vermutlich auch trotz Widerständen aus der Informationswirtschaft auch verabschiedet werden wird. Darin wird festgelegt, dass „Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden,... deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen [sind].“

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  22. Vgl. R. Kuhlen: Wie viel Virtualität soll es denn sein? Zu einigen Konsequenzen der fortschreitenden Telemediatisierung und Kommodifizierung der Wissensmärkte auch für die Bereitstellung von Wissen und Information durch Bibliotheken. In: BuB — Forum für Bibliothek und Information Teil 1, 10/11, 2002, S. 621–632; Teil 2, 12, S. 719–724

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  23. Everlage war allerdings nur ein über öffentliche Förderung betriebenes experimentelles System, dessen faktischer Betrieb nicht lange gehalten werden konnte. Stabiler sind da die von Verlagen selber oder in der Zusammenarbeit von Fachinformationszentrum und Fachbibliothek entwickelten individualisierten Abrechnungsverfahren; vgl. dazu (Kuhlen 2002, Fußnote 22)

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  24. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie in deutsches Gesetz wurde vom Verfasser ein neuer § 95e „Einsatz technischer Maßnahmen über Lizenzierung“ vorgeschlagen mit ersten beiden Abschnitten: „(1) Für die Verwendung von technischen Maßnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken, die über den einfachen Kopierschutz hinausgehen, ist das Einholen einer von einer staatlich eingesetzten Lizenzierungseinrichtung vergebenen Lizenz vorgeschrieben. (2) Die Lizenzierungseinrichtung soll die Reichweite des Einsatzes von technischen Maßnahmen festlegen. Die Lizenzierungseinrichtung stellt keine entsprechende Software zur Verfügung und gibt keine Vorgaben für die technische Realisierung.“ (Text der Stellungnahme unter: http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/gutach-ten/kuhlen_stellungnahme-urhG290103.pdf)

  25. Eine Übersicht unter http://www.kefk.net/P2P/Anwendungen/File-Sharing/index.asp#De-zentra. Beispiele sind: www.kazaa.com, www.grokster.com und www.morpheus.com

  26. http://www.emusic.com/pitch.html; http://www.pressplay.com/;http://www.real.com/

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Kuhlen, R. (2003). Medienprodukte im Netz — Zwischen Kommerzialisierung und freiem Zugang. In: Picot, A. (eds) Digital Rights Management. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-55895-5_4

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