Zusammenfassung
Die Entwicklung zum Luftverkehrsrecht in der Europäischen Gemeinschaft (EG), vollzog sich schrittweise. Das sog. 3. Luftverkehrspaket vom 1.1.1993 brachte einige grundlegende Vorschriften für den Luftverkehr in der Europäischen Gemeinschaft, nachdem zuvor in Teilbereichen bereits bestimmte Regelungen im Hinblick auf eine Liberalisierung des Luftverkehrs getroffen worden waren. Die EG-Regelungen gewährleisten im Grundsatz, daß der in der Vergangenheit durch bilaterale Abkommen und staatlichen Genehmigungsvorbehalt reglementierte gewerbliche Luftverkehr, mit Ausnahme von Kabotageflügen, und ohne Unterschied zwischen Fluglinien- und Charterverkehr, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit der Unternehmen, seiner Luftfahrzeuge und seines Personals zu einem Mitgliedsstaat nach freien Tarifen betrieben werden darf, wenn die Unternehmen eine nach den Vorschriften der EU erteilte Genehmigung besitzen. Für Kabotageflüge entfällt der staatliche Genehmigungsvorbehalt seit 1998.
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Mensen, H. (2003). Europäische Luftverkehrspolitik. In: Handbuch der Luftfahrt. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-55869-6_7
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