Zusammenfassung
Teil C. schränkt auf Sach-Investitionen ein, die ein Gebrauchsgut (= materieller Potentialfaktor) sind. Die Frage nach der Vorteilhaftigkeit derartiger Investitionen ist Gegenstand der Investitionsrechnung. Deren Durchführung erfolgt hier in sechs Abschnitten, die sich hinsichtlich der Finanzierung der möglichen Investition unterscheiden. Dabei liegt der gewichtigste Unterschied zwischen dem Abschnitt C.20 — der auf die investive Verwendung ausschließlich vorhandener Mittel abstellt — einerseits und den Abschnitten C.30 bis C.50 andererseits, die auf sehr verschiedene Art und Weise die Finanzierung in die Vorteilhaftigkeitsrechnung einbringen. Wir sprechen deshalb von der Investitions- und Finanzierungs-Rechnung (IFR). Die IFR und die Planungs-Rechnungen — mit deren Hilfe über die Nutzung vorhandener Bestände entschieden wird — bilden die beiden Sparten des entscheidungsvorbereitenden betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Daran schließt sich die Sparte des handlungsbegleitenden Rechnens an und die vierte Sparte fasst die nach- und abrechnenden Reclmungs-systeme zusammen.1
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Lehmann, M. (2003). Investitions- und Finanzierungs-Rechnungen für Real-Investitionen. In: Finanzwirtschaft. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-55478-0_3
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