Zusammenfassung
Wohl auf keinem anderen Gebiete der klinischen Pathologie herrscht eine so heillose Verwirrung, wie auf dem im Titel genannten. Zahlreiche wertvolle Beiträge zu dem Gegenstande aus neuer und neuester Zeit konnten daran nichts ändern; vielmehr tritt immer deutlicher die Erscheinung zutage, daß man mangels einheitlicher Begriffsbestimmung fruchtlos aneinander vorbeiredet. Bemerkenswerte neue Ideen zur Lehre der physiologischen und pathologischen Konstitutionen bleiben unbeachtet oder unverstanden, weil der Urheber eine ganz andere Sprache spricht, als seine Hörer- oder Leserschaft. Solche, auch von vielen anderen Seiten1 beklagte Hemmung des Fortschrittes macht es dringend wünschenswert, daß endlich eine möglichst weite Kreise umfassende Einigung über die Grundbegriffe zustande komme. Erst dann werden alle klar sehen können, ob und worin eigentlich die Lehren der verschiedenen Forscher auseinandergehen und erst dann wird man zu präzisen Fragestellungen gelangen. Ich möchte die Anregung geben, daß die deutsche Gesellschaft für innere Medizin als autoritatives Organ über die einschlägig wichtigsten Definitionen und Nomenklaturen gewisse Übereinkunft in geeigneter Weise anbahne. Unter den Mitgliedern dieser Gesellschaft befinden sich die berufensten Berater, die sich gewiß in den Dienst der guten Sache stellen würden und die untereinander zweifellos zu einem Einverständnis gelangen könnten, ohne vbn ihren subjektiven Standpunkten weitgehend preiszugeben.
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Literatur
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von Pfaundler, M. (1947). Was nennen wir Konstitution, Konstitutionsanomalie und Konstitutionskrankheit?. In: de Rudder, B. (eds) Biologische Allgemeinprobleme der Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-53121-7_5
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