Zusammenfassung
Die mechanische Fernübertragung von Meßwerten, z. B. Winkelstellungen, macht bei großen Entfernungen an Bord ebenso wie an Land Schwierigkeiten. Darum werden die mechanischen Meßgrößen in elektrische umgewandelt und auf Empfänger übertragen, welche die Meßwerte als Zeigerstellungen abbilden. Die elektrische Erfassung der Meßgrößen und die Übertragung wird zumeist durch Drehmelder vorgenommen. Hierbei wird die am Geber eingeleitete zu übertragende Meßgröße am Empfänger entweder durch einen Zeiger nachgebildet (Anzeigedrehmelder) oder in Form von Fehlerspannungen zur Steuerung von Steuermotoren u. dgl. abgegriffen (Steuerdrehmelder). Die Drehmelder müssen unabhängig von der zur Verfügung stehenden Speisespannung folgenden Forderungen genügen:
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Unempfindlichkeit gegen Schwankungen der Betriebsspannung in möglichst weiten Grenzen.
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Unempfindlichkeit gegen Frequenzschwankungen bei Wechselstromsystemen.
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Kein Außertrittfallen zwischen Geber und Empfänger.
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Eindeutige Einstellung der Anlage nach dem Einschalten — unabhängig von der zufälligen vorherigen Stellung von Geber und Empfänger.
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Große Einstellgenauigkeit der Empfänger.
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Ausreichende Dämpfung beim Einschwingen der Empfänger- auf die Geberstellung (1–2 Überschwingungen).
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Kosack, HJ., Wangerin, A. (1956). Meß- und Anzeigeeinrichtungen; Befehls- und Meldeanlagen. In: Elektrotechnik auf Handelsschiffen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52955-9_4
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