Zusammenfassung
Nach dem Einsatz wird zwischen Abbaulokomotiven, Zubringerlokomotiven und Hauptstreckenlokomotiven und nach der Art der Antriebsenergie zwischen Druckluftlokomotiven, Verbrennungslokomotiven und elektrischen Lokomotiven unterschieden. Die Fahrgeschwindigkeiten sind begrenzt für Abbaulokomotiven mit 1,5 m/s, für Zubringerlokomotiven mit 3 m/s und für Hauptstreckenlokomotiven mit 4 m/s. Die Druckluftlokomotiven führen ihre Antriebsenergie in Form hochgespannter Druckluft (160 bis 225 at) in Speicherflaschen mit. Für den Antrieb der Verbrennungslokomotiven stehen Dieselmotoren zur Verfügung; Benzolmotoren sind ungeeignet, weil ihre Abgase oft einen zu hohen Gehalt von giftigem Kohlenoxydgas aufweisen, und weil das leichtflüchtige Benzol im Gegensatz zum schwerflüchtigen Dieselöl erhöhte Brand- und Explosionsgefahren mit sich bringt. Elektrische Lokomotiven werden als Fahrdraht- oder als Akkumulatorlokomotiven ausgeführt. Die äußerst wirtschaftliche, in ihren Fahreigenschaften ausgezeichnete Fahrdrahtlokomotive ist an die Fahrdrahterstreckung gebunden und aus Sicherheitsgründen in ihrem Zulassungsbereich beschränkt. Die Akkumulatorlokomotive hat mehr Bewegungsfreiheit, ist aber im Betriebe teurer und empfindlicher. Gelegentlich werden verschiedene Antriebe vereinigt, wie z. B. bei den Akkumulator-Fahrdrahtlokomotiven und den Diesel-Fahrdrahtlokomotiven.
Alle Lokomotiven für den Untertagebetrieb müssen vom Oberbergamt zugelassen sein. Die Förderung mit Druckluft- und Diesellokomotiven bedarf der Genehmigung des Bergamtes. Die Förderung mit anderen Lokomotiven muβ vom Oberbergamt genehmigt sein. Für den Betrieb aller Lokomotiven gilt, daβ sie so stillgesetzt werden müssen, daβ sie nicht von selbst anfahren oder durch Unbefugte in Gang gesetzt werden können.
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Hoffmann, C. (1956). Grubenlokomotiven. In: Lehrbuch der Bergwerksmaschinen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52863-7_27
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