Zusammenfassung
Die Betriebswirtschaftslehre will Grundsätze und Verfahren entwickeln, durch deren Anwendung die Betriebe ihre Aufgaben als dienende Glieder des Staates1) mit höchster Wirtschaftlichkeit erfüllen.
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Literatur
Die Betriebswirtschaftslehre gehört zu den Staatswissenschaften.
Diese Definition ist nach Ansicht des Verfassers wirklichkeitsnäher als die übliche, daß ein Unternehmen den Zweck des Geldverdienens hat (Gewinnerzielung). Auch wenn ein Unternehmer die Absicht hat, Gewinn zu erzielen, ganz gleich wie, so ist er hierzu doch meist gar nicht in der Lage, da er durch eigenes Können, die Betriebsangehörigen, die Betriebsmittel, die Betriebsorganisation und die Betriebsumwelt weitgehend gebunden ist.
Zu den Unternehmensverbundenen gehören alle Personen und Betriebe, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen, also sowohl Angehörige wie Nichtangehörige der Unternehmen. Entsprechendes gilt von den Haushaltsverbundenen.
Die Volkswirtschaft ist eine besonders wichtige Erscheinungsform des Staates.
Vorausgesetzt ist hierbei, daß vorperiodische Leistungen nicht berücksichtigt zu werden brauchen und daß alle perodischen Leistungen Absatz finden.
Das französische Wort „organisation“ kommt von dem griechischen Wort „organon“ her, das Glied eines lebenden Wesens, eines Organismus, im Gegensatz zu dem lateinischen Wort „instrumentum“ Werkzeug bedeutet. Das Wort Organisation weist also darauf hin, daß die allgemein gültigen Regelungen anstreben müssen, die Betriebsangehörigen zu lebendigen Gliedern des Betriebes zu machen.
Wenn gelegentlich der Betrieb als Organisation bezeichnet wird, so wird ein Teil, nämlich die Organisation, für das Ganze genommen (pars pro toto).
Tacitus, Germania, 19: Mehr wirken dort gute Sitten als andernorts gute Gesetze.
Es liegt nahe, statt des Wortes Betriebsmittel das Wort Kapital zu verwenden. Der Verfasser sieht jedoch hiervon ab, da der Begriff nur bei Unternehmungen, aber nicht bei Haushalten gebräuchlich ist und bei jenen betriebswirtschaftlich im Sinne eigener Mittel gebraucht wird, während hier die Gesamtmittel gemeint sind.
Der Organisationswert ergibt sich aus folgender Betrachtung. Wenn ein Unternehmen benötigt wird, kann es entweder gekauft oder neu errichtet werden. Angenommen, der Kaufpreis eines im Betrieb befindlichen Unternehmens von bestimmter Art und Größe betrage A RM. und eine vergleichbare Neuerrichtung (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Rohstoffe usw.) koste B RM. Wenn nun A < B, so wird man Kauf wählen, wenn aber B < A ist, so folgt noch nicht ohne weiteres, daß Neuerrichtung vorzuziehen ist. Der Wert B umfaßt nämlich nur die Betriebsmittel; zum Betrieb fehlen also noch die Betriebsaufgaben, die Betriebsangehörigen und die Betriebsorganisation, die zu festen Bestandteilen des Betriebes werden müssen, und endlich die Beziehungen zur Betriebsumwelt (insbesondereKunden und Lieferer). Nur dann, wenn man den Wert dieser Betriebsnotwendigkeiten für geringer hält als die Differenz A—B, wird man bauen, andernfalls aber kaufen. Man erkennt, daß die Bezeichnung „Organisationswert“ nicht umfassend genug ist, weshalb man heute meist die Bezeichnungen „Firmenwert“ oder „Geschäftswert“ wählt. Eine genauere Behandlung dieser Frage ist Sache der Lehre von den Finanzierungen. Schmalenbach, E.: Finanzierungen, 6. Aufl., Leipzig 1937.
Die Literatur über die allgemeine betriebswirtschaftliche Organisationslehre kann wie folgt aufgegliedert werden: A. Werke, die nur allgemein das Wesen der Organisation behandeln, also lediglich ein Programm einer Organisationslehre geben, insbesondere Plenge, J.: Drei Vorlesungen über Organisationslehre, Essen, 1919.
Nicklisch, H.: Der Weg aufwärts! Organisation, Stuttgart 1922.
B. Werke, die außer dem Wesen der Organisation auch die Arbeitsgliederung behandeln, insbesondere Riester, W.: Die Organisation, enthalten in Prion, W.: Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb, 3. Buch, Berlin 1936, S. 108.
Schramm, W.: Die betriebswirtschaftlichen Funktionen und ihre Organisation, Berlin 1936.
C. Werke, die das Wesen der Organisation, die Arbeitsgliederung und den Arbeitsablauf behandeln, insbesondere Nordsieck, F.: Grundlagen der Organisationslehre, Stuttgart 1934.
Nordsieck, F.: Die schaubildliche Erfassung und Untersuchung der Betriebsorganisation, 2. Aufl., Stuttgart 1936.
Ein typisches Beispiel hierfür ist: Böhrs, H.: Grundlagen der Arbeitsorganisation im Fabrikbetrieb, Berlin 1943.
Dem organisierenden Betriebswirt gibt viele Anregungen Ries, L. W.: Die Arbeit in der Landwirtschaft, Berlin 1942.
Taylor, F. W.: Die Betriebsleitung, insbesondere der Werkstätten, übersetzt von Wallichs, A., 3. Aufl., Berlin 1914.
Alford, L. P.: Handbuch für industrielle Werkleitung, übersetzt von Frölich, Fr., Berlin 1930.
Fayol, H.: Allgemeine und industrielle Verwaltung, übersetzt von Reineke, K., München und Berlin 1929.
Koelsch, F.: Lehrbuch der Gewerbehygiene, Stuttgart 1937.
Atzler, E. u. a.: Körper und Arbeit, Leipzig 1927.
Kurze Einführung bei Lehmann, G.: Der Mensch und seine Arbeit, Frankfurt a. M. 1942.
Moede, W.: Arbeitstechnik, Stuttgart 1935.
Husche, W. : Das Eignungsprinzip, Halle 1926.
Handwörterbuch der Soziologie, herausgegeben von Vierkandt, Stuttgart 1931. Dunkmann, K.: Soziologie der Arbeit, Halle 1933.
Briefs, G.: Betriebsführung und Betriebsleben in der Industrie, Stuttgart 1934.
Dem Betriebswirt sei in erster Linie empfohlen v. Strigl, R.: Einführung in die Grundlagen der Nationalökonomie, Wien 1937.
Für den Betriebswirt dürfte in erster Linie in Frage kommen Terhalle, F.: Finanzwissenschaft, Jena 1930.
Jastrow, I.: Artikel Verwaltungswissenschaft im Handwörterbuch der Kommunalwissenschaften, Bd. IV, Jena 1924, S. 373; Artikel Verwaltungswissenschaft in Die Reform der staatswissenschaftlichen Studien, Schriften des Vereins für Sozialpolitik. München und Leipzig 1920, S. 313.
Bedeutendster Vertreter: von Stein, L., verfaßte u. a. Die Verwaltungslehre, Teil I, 2. Aufl. Stuttgart 1869. Teile II-VII. Stuttgart 1866–68, davon Teil III, 2. Aufl. Stuttgart 1882. Ferner Handbuch der Verwaltungslehre, Teile I—III, 3. Aufl. Stuttgart 1888.
v. Justi, I.: Staatswissenschaft oder systematische Abhandlung aller oeconomischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfodert werden„ 2 Bde., Leipzig 1755. Insbesondere Bd. I, der als „collegium fundamentale“ eine Gesamtübersicht gibt, ist heute noch von hohem Interesse.
v. Sonnenfels, I.: Grundsätze der Polizei, Handlung und Finanzwissenschaft. Dem Verfasser lagen vor Teil 1, 3. Aufl., Wien 1770, enthält Polizeiwissenschaft, Teil 2, 2. Aufl., Wien 1771 enthält Handlung,
eine Art Volkswirtschaftspolitik v. Mohl, R.: Die Polizei-Wissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates, 1. Aufl., 3 Bde., Tübingen 1832–34, 3. Aufl., Tübingen 1866.
Für den organisierenden Betriebswirt dürfte zur Unterrichtung in erster Linie in Frage kommen: Helfritz, H.: Volk und Staat, 4. Aufl., Berlin 1944 (frühere Auflagen unter der Bezeichnung Allgemeines Staatsrecht).
Supan, A.: Leitlinien der allgemeinen politischen Geographie, 2. Aufl., besorgt von Obst, E., Berlin und Leipzig 1922.
Sapper, K.: Allgemeine Wirtschafts- und Verkehrsgeographie, 2. Aufl., Leipzig und Berlin 1930.
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Hennig, K.W. (1938). Wesen der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre. In: Betriebswirtschaftliche Organisationslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52837-8_1
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