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Literatur

  1. Und in diesem Buche auch von der Schreibweise des Arzneibuchs.

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  2. Diese Angabe ist nicht immer eingehalten worden. Zum Beispiel ist bei Oleum Cacao bei der Prüfung auf Talg usw. vermutlich statt 2 (Gewichts-) Teilen Äther 2 ccm zu setzen. Bei Oleum Citronellae muß es bei der Prüfung Löslichkeit in der Alkohol-Wasser-Mischung ebenso 4 Raumteile absol. Alkohol und 1 Wasser heißen.

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  3. Also Gewichtsteilen.

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  4. Hieraus geht deutlich hervor, daß also 1 mg nicht mehr als unwägbar betrachtet wird. Beträgt vielmehr der Glührückstand 1 mg, so ist er, falls „kein wägbarer Beträgt vielmehr beanstanden. Rückstand“ verlangt wird, zu beanstanden.

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  5. Nur bei Oleum Rosae ist 30° angegeben. — Nach dem Wortlaut dieses Satzes könnte also nur d 20°/20° gemeint sein. Es müssen stets zwei Temperaturen angegeben wärden, namlich erstens die Temperatur, bei der gemessen wird, und zweitens die Temperatur, auf die man sich bezieht. Die Dichte ist eine Zahl, die angibt, wieviel mal schwerer eine beliebige Raummenge eines Stoffes ist als die gleich große Raummenge eines anderen Stoffes, der als Einheit gewählt wurde. Da als Einheit jetzt allgemein das Kubikzentimeter gilt, d. h. derjenige Raum, den 1 g Wasser bei 4° C und bei 0 mm Luftdruck einnimmt, während früher als Einheit der Raum galt, den 1 g Wasser bei 15° und gewöhnlichem Luftdruck einnimmt, und da die Dichte von der jeweils herrschenden Temperatur abhängt, so ist es unerläßlich, die Bezugstemperatur anzugeben. Die Dichte des Wassers von 15° ist 0,99913 (bezogen auf die des Wassers von 4° = 1). Die Dichte ist also stets ein Quotient. Die Angabe 20° könnte also, wenn überhaupt, nur als 20°/20° ausgelegt warden. Das ist jedoch nicht gemeint, wie sich aus den weiteren Angaben ersehen läß.

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  6. Siehe dazu1. Diese Ausdrucksweis ist recht unbeholfen, die Dichte ist stets ein Quotient.

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  7. Also d 20°/4°. Es fehlt aber der Hinweis auf den Luftdruck, denn die Dichte des Wassers = 1 bei 4° C het stets 0 mm Luftdruck zur Voraussetzung, während d 20°/4° zunächst nur besagt, daß die Flüssigkeit bei 20° und bei gewöhnlichem Luftdruck gewogen wurde. Eine Wägung im luftleeren Raume ist natürlich nicht möglich, es muß also eine Umrechnung erfolgen.

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  8. Jetzt wird die Definition vervollständigt, also die Arzneibuchdichte ist der Quotient aus dem Gewicht einer bestimmten Raummenge Substanz, gewogen bei 20° im luftleeren Raume, und dem Gewichte der gleichen Raummege Wasser von 4°, ebenfalls im luftleeren Raum gewogen.

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  9. Folgende DAB 6-Artikel sind nicht darin enthalten: Balsamum Copaivae, Balsamum peruvianum, Bromum, Mel, Nitroglycerinum solutum, Ol. Rosae, ebenso sind von den Reagenzien nicht aufgenommen: Alkohol 96 Vol.-%, 90 Vol.-%, 70 Vol.-%, Amylalkohol, Benzol, Pentan, Petroläther, Salizylaldehyd, Salzsäure, rauchende, Schwefelkohlenstoff, Tetrachlorkohlenstoff. Für diese besteht also keine Umrechnungs- oder Ablesemöglichkeit aus der Anlage V des Arzneibuchs, und mithin kann die Bestimmung ihrer Dichte nicht mit den „neuen Reitergewichten“ vorgenommen werden, sondern nur mit dem Pyknometer.

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  10. Diese unbestimmte Angabe gibt keinen Anhalt, in welchen Zeiträumen eine Nachprüfung angezeigt ist. Ein- bis zweimal jährlich dürfte in allen Fällen ausreichen.

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  11. Also mit dem S. XLIV abgebildeten Apparat.

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  12. Ein Barometer gehört nicht zu den durch die Einführungsverordnung zum Arzneibuche vorgeschriebenen Geräten. Es kann daher nicht verlangt werden, daß der Apotheker ein Barometer besitzt, ohne das jedoch andererseits die Prüfung der Thermometer nicht ausführbar ist.

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  13. Diese Bestimmung ist vom Barometerstand praktisch unabhängig. Aus der Richtigkeit des Thermometerstandes bei 0° sind jedoch Rückschlüsse auf die Richtigkeit bei sämtlichen andern Graden der Skala nicht zulässig. Überhaupt gestattet die Prüfung bei einer bestimmten Temperatur nur die Anbringung einer Korrektur für eben diese Temperatur und nicht für eine beliebige andere. Wenn für 100° eine Korrektur bestimmt wird, muß der Fehler bei 250° nicht der gleiche sein.

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  14. Dampf aus Hochdruckdampfbereitern kann ebenfalls verwendet werden, denn seine Temperatur ist nur so lange höher, als er unter Druck steht, sobald er — und das ist bei der direkten Dampfbadbeheizung selbstverständlich — entspannt ist, hat er nur 100° Temperatur.

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  15. Vergleiche hierzu die ausführlichen Erörterungen S. 33 bis 46.

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  16. Die Messung des Objekts geschieht in der Weise, daß man das Okularmikrometer auf die Blende zwischen Okular- und Kollektivlinse legt und das Mikroskop so einstellt, daß die Teilstriche des Mikrometers deutlich sichtbar werden. Das Objekt bringt man auf dem Objektträger in den mittlcren Teil des Sehfelds und dreht dann das Okular um seine Achse, so daß die Teilstriche des Okularmikrometers zu dem Durchmesser des Objekts rechtwinklig stehen. Man het dann nur nötig, die Teilstriche, welche das Objekt decken, abzuzählen und diese mit dem Werte einer Abteilung des Okularmikrometers zu multiplizieren. Werden z. B. 24 Abteilungen des Okularmikrometers vom Objekt gedeckt und eine Abteilung des Mikrometers entspricht 0,0027 Mikromillimeter, so beträgt die Länge des Objekts 24 × 0,0027 = 0,064 Mikromillimeter oder 64 µ.

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  17. Das Objektmikrometer besteht aus einem gläsernen Objektträger, auf dem ein in 1/100 mm geteilter Maßstab eingeritzt ist. Das Okularmikrometer, auf dem 5 mm in 50 Teilen eingeritzt sind, legt man auf die Blende zwischen Okular- und Kollektivlinse mit der Skala nach oben. Auf den Objekttisch legt man das Objektmikrometer und betrachtet nun bei ausgezogenem Tubus, wieviel Abteilungen des Okularmikrometers einer Anzahl von Abteilungen des Objektmikrometers entsprechen, worauf man den wahren Wert je einer Abteilung des Okularmikrometers berechnet.

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  18. Decken z. B. 18 Abteilungen des Okularmikrometers 5 Abteilungen des Objektmikrometers, so entsprechen letztere 0,05 mm, und der Wert einer Abteilung des Okularmikrometers ist 0,05/18 = 0,027 mm = 2,7 µ . Auf diese Weise wird der Wert für jedes System besonders bestimmt und notiert.

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  19. Diese Vorschrift ist auch bei der Prüfung der Drogen von Bedeutung. Obwohl das Arzneibuch z. B. bei Alkaloid- und bei Aschenbestimmungen nur eine Zahl für jede Droge angibt, können sich bei den verschiedenen Zerkleinerungsgraden der gleichen Droge verschiedene Werte ergeben, da nicht alle Teile gleich gehaltvoll sind und sich nicht gleichartig beim Zerkleinern verhalten.

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  20. Wenn diese Vorschrift stets innegehalten würde, so dürfte zwischen Pulver und ganzer Droge kein Unterschied in irgendeiner Beziehung bestehen. Drogenpulver des Handels mit sehr hohem Aschengehalt und mit übermäßigem Gehalt an Kalziumoxalat im mikroskopischen Bilde sind daher verdächtig, nicht aus ganzer Droge, sondern aus Absiebsel zu bestehen.

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  21. Zu beachten ist, daß das Adsorptionsvermögen nicht nur vom Adsorptionsmittel, sondern auch von der zu adsorbierenden Substanz abhängt, so daß mehrere Adsorptionsmittel nur immer in bezug auf dieselbe zu adsorbierende Substanz verglichen werden können.

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  22. Hier ist also die Temperatur von 15° beibehalten worden.

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  23. Dieses Verfahren dürfte der Apotheker nur in Ausnahmefällen anwenden können.

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© 1953 Springer-Verlag GmbH Berlin Heidelberg

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Biechele, M. (1953). Allgemeine fachtechnische Erläuterungen. In: Kaiser, H. (eds) Anleitung zur Erkennung und Prüfung der Arzneimittel des Deutschen Arzneibuches. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52636-7_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-52636-7_3

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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