Zusammenfassung
Von den folgenden Bestimmungen werden alle blanken und isolierten Freileitungen betroffen. Ausgenommen sind Fahr- und Schleifleitungen sowie Leitungen für Installationen im Freien, bei denen die Entfernung der Stützpunkte 20 m nicht überschreitet.
Für die Errichtung von Freileitungen gelten außerdem die Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen sowie die Leitsätze für Schutzerdungen in Hochspannungsanlagen und die Leitsätze für Maßnahmen an Fernmelde-und an Drehstromanlagen im Hinblick auf gegenseitige Näherungen.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Generalsekretariat des VDE. (1926). Vorschriften für Starkstrom-Freileitungen. In: Vorschriftenbuch des Verbandes Deutscher Elektrotechniker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52627-5_35
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