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Zusammenfassung

In den früheren Landesgesetzen wurden seit 1891 (Preußen) auch die juristischen Personen z. T. der Einkommensteuer unterworfen. Die Reichssteuergesetzgebung stand dagegen von vornherein auf dem Standpunkt, daß die Besteuerung des Einkommens der nichtphysischen Personen in ein besonderes Gesetz gehöre. Dem verdankt das KStG v. 30. 3.1920 seine Entstehung. Es ist durch das Gesetz v. 8. 4.1922 und durch das Geldentwertungsgesetz v. 20. 3.1923 geändert. Für 1923 galt es nicht mehr, vielmehr wurde statt der Körperschaftsteuer für 1923 nach der II. Steuernotverordnung eine nach der allgemeinen Leistungsfähigkeit zu berechnende Abschlußzahlung erhoben. Dieselbe Verordung führte für 1924 Vorauszahlungen nach dem Umsatz ein. Das Steuerüberleitungsgesetz erklärte diese Vorauszahlungen im wesentlichen für Ablösungen der Körperschaftsteuer für die 1924 endigenden Wirtschaftsjahre. Erst für die 1925 endigenden Wirtschaftsjahre wurde wieder eine richtige Körperschaftsteuer nach dem KStG v. 10. 8. 1925 (RGBl. I. S. 208) erhoben. Das hier zu behandelnde KStG v. 16. 10. 1934 ist im ersten Abschnitt der nationalsozialistischen Steuerreform ergangen, in dem am 16. 10. 1934 zehn neue Steuergesetze verabschiedet wurden. Die neuen Gesetze find der erste Schritt auf dem Weg zur Neugestaltung des gesamten deutschen Steuerrechts und stellen insbesondere eine Vereinfachung der Sprache und Darstellungsweise, eine Vereinfachung des Rechts und eine Entlastung der Verwaltung dar.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Mitgliedern des Reichsfinanzhofes. (1939). Einleitung. In: Handkommentar der Reichssteuergesetze. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52585-8_4

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