Zusammenfassung
Aufklärung ist auch in der präklin. Notfallmed. Voraussetzung für die rechtswirksame Einwilligung. Es dürfen keine überspitzten Anforderungen an die Aufklärung im Notfall gestellt werden, sie kann sich deshalb auf die Information über das Nächstliegende beschränken. Aufklärung der Angehörigen: nur wenn Patient zustimmt oder nach den Umständen erwartet wird, daß er zugestimmt hätte. Aufklärung der Angehörigen gegen den Willen des Patienten stellt Verletzungen der Schweigepflicht dar. Es ist jedoch u.U. Rechtsgüterabwägung erforderlich (z.B. Jugendliche -Eltern). Krankenhaus Umschau 10/88 S. 700: Aufkl. u. Einw. im Arztrecht (Urteile) Loseblattsamml. Springer 1989)
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Binder, G. (1993). Aufklärung. In: Rechtsbegriffe in der Notfallmedizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52350-2_8
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