Zusammenfassung
Die in Abschnitt 1 aufgestellten Behauptungen (3) und (4) bzw. die entsprechenden allgemeineren Behauptungen (3*) und (4*) sollen jetzt bewiesen werden. Wir übernehmen den dortigen entscheidungstheoretischen Formalismus mit den folgenden Modifikationen, Verallgemeinerungen und Präzisierungen:
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(1)
Bereits in Abschnitt 1 ist gezeigt worden, daß die bedingte Glaubensfunktion durch die Funktion Cred zu ersetzen ist. Dieser entspricht jetzt die abstrakte C-Funktion C. In D1–4 ist also „Cred X “ durch „C“ zu ersetzen. Da in der abstrakten Theorie nicht einmal mehr eine Bezugnahme auf ein imaginäres Subjekt X erfolgt, fällt der untere Index „X“ überall fort. In den inhaltlichen Erläuterungen tritt dieses imaginäre Subjekt aber noch gelegentlich auf.
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(2)
Entsprechend der einheitlichen Theorie von R. Jeffrey werden nicht mehr drei Arten von Entitäten: Handlungen, Umstände (Weltzustände) und Resultate unterschieden, sondern es wird alles unter den einheitlichen Begriff der Proposition subsumiert. Es sei C eine C-Funktion auf 𝔈1 ⊂ 𝔈20.
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Stegmüller, W. (1973). Entscheidungstheoretische Rechtfertigung der Grundaxiome und des Regularitätsaxioms: Kohärenz und strenge Kohärenz. In: Carnap II: Normative Theorie des induktiven Räsonierens. Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Philosophie, Band IV. Personelle und Statistische Wahrscheinlichkeit, vol 4 / C. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52176-8_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-52176-8_6
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