Zusammenfassung
Die Einführung eines alle Schwangeren umfassenden Ultraschall-Screenings mit mindestens zwei obligaten Ultraschalluntersuchungen zwischen der 16. und 22. sowie zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche, entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien vom 31. Oktober 1979, hat das Interesse an der pränatalen Fehlbildungsdiagnostik zwangsläufig intensiviert. Ein solches generelles Ultraschall-Screening hat den Vorteil, daß neben der Gewinnung von klinisch bedeutsamen Daten über das Gestationsalter, den Zustand des Feten und die Lokalisation der Plazenta, vor allem im Rahmen der ersten Basisuntersuchung, schon frühzeitig auch diagnostisch bedeutsame Hinweise für das Vorliegen einer Fehlbildung erkannt werden können. Im Falle, daß solche Hinweiszeichen vorliegen, sollten sich dann gezielte Ultraschalluntersuchungen in entsprechend ausgerüsteten Zentren anschließen. Die bisherige Praxis zeigt auch, daß eine zusätzliche frühe Ultraschalluntersuchung zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche diagnostisch sinnvoll und daher grundsätzlich zu empfehlen ist. Im Rahmen dieser ersten Ultraschalluntersuchung sollte folgendes überprüft werden:
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Intaktheit der Schwangerschaft (Herzaktion, Kindsbewegungen),
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Gestationsalter,
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Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft,
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Plazentastruktur, z.B. partielle Blasenmole?
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Jovanovic, V., Loch, E.G., Rauskolb, R. (1991). Pränatale Ultraschalldiagnostik. In: Künzel, W., Kirschbaum, M. (eds) Gießener Gynäkologische Fortbildung 1991. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52128-7_39
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