Zusammenfassung
Der Arzt bezieht die Rechtfertigung für sein therapeutisches Handeln aus dem Heilauftrag der Patientin. Der Patient, die Patientin wendet sich wegen eines bestimmten Problems an den Arzt und bittet ihn um Hilfe. Er erwartet, daß der Arzt sein Problem analysiert, eine Diagnose stellt, ihn über die Art seiner Erkrankung aufklärt und mit ihm die Möglichkeiten einer Therapie und deren Erfolgsaussichten bespricht. Der Arzt ist nicht in jedem Fall zur Hilfeleistung verpflichtet, er kann eine Behandlung ablehnen, wenn sie ihm nicht sinnvoll erscheint, wobei er seine Gründe dem Patienten darlegen sollte. Er kann den Patienten auch an einen Kollegen überweisen, wenn er der Meinung ist, daß dies für den Patienten besser wäre. Richtschnur seines Handelns kann aber nicht die durchschnittliche Erfolgsrate einer Behandlung darstellen. Eine Reihe von anderen Faktoren, wie Beeinträchtigung des Patienten durch die Behandlung, Zahl der Komplikationen, Befinden des Patienten nach erfolgreicher wie auch nach nichterfolgreicher Behandlung sind zu bedenken, und in manchen Fällen ist es auch notwendig zu überlegen, was eine derartige Behandlung oder aber ihre Einführung für die Allgemeinheit bedeuten könnte.
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Krebs, D. (1991). Der Erfolg in GIFT und IVF — auch ein Maßstab ethischen Handelns. In: Künzel, W., Kirschbaum, M. (eds) Gießener Gynäkologische Fortbildung 1991. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52128-7_27
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