Zusammenfassung
Es wurde gezeigt, daß sich aus den Grenzen privater Unterstützung wesentliche Aufgaben eines „idealen“ Sozialstaats ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Schaffung systematischer Rahmenbedingungen für private Umverteilung, sowie die Durchführung und konzeptionsgerechte Ausrichtung der Existenzsicherung im Rahmen der speziellen Sozialpolitik. Es kann dabei nicht davon ausgegangen werden, daß das politische System seine Aufgaben systematisch gemäß der gegebenen Problemlösungsfähigkeit und -dringlichkeit (bzgl. der vom jeweiligen Problem Betroffenen) vornimmt. Statt dessen hängt diese, wie Lampert (1990, S. 37 f.) hervorhebt, auch von der Problemlösungsbereitschaft sozialpolitischer Entscheidungsträger ab. Im folgenden werden die allgemeine Umverteilung und Existenzsicherung Nicht-Leistungsfähiger aus dem Blickwinkel der Neuen Politischen Ökonomie analysiert. Ermittelt werden sollen hierbei die Realisierbarkeit ebenso wie theoretisch absehbare Zielverfehlungen der tatsächlichen speziellen Sozialpolitik. Nach einer kursorischen Darstellung der Methodik werden dabei zunächst die theoretisch denkbaren Einflüsse von politischen Wahlen, rational handelnden Politikern, Verbandsfunktionären und Sozialbürokraten auf die spezielle Sozialpolitik herausgearbeitet. Die hieraus gefolgerten Hypothesen werden dann in den Abschnitten 4.7 und 4.8 der tatsächlichen Entwicklung in Deutschland gegenübergestellt.
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Literatur
Vgl. Schumpeter (1950, S. 443 f.) sowie Downs (1968, S. 11 f. und S. 27).
Vgl. Buchanan (1984, S. 223) sowie Holcombe/Parker (1991, S. 12).
Vgl. Safarik (1982, S. 163) sowie Knappe (1980 S. 151 ff.).
Vgl. Guttman/Hilger/Shachmurove (1994, S. 199 f.).
Vgl. Downs (1968, S. 41 f. sowie S. 237) sowie Brennan/Lomasky (1983, S. 188). In der Literatur wird dieses Problem beispielsweise von Mueller (1989, S. 350) damit illustriert, daß die Wahrscheinlichkeit, auf dem Weg zum Wahllokal von einem Auto überfahren zu werden, i.d.R. größer ist, als mit der eigenen Stimme den Wahlausgang zu beeinflussen. Allerdings gerät die Argumentation in einen infiniten Regreß, sofern der Wähler sein Kalkül zugleich allen anderen unterstellt. Zunächst kann er dann von einer generellen Nichtbeteiligung der Wähler ausgehen, durch die jedoch für ihn eine Wahlbeteiligung wieder interessant würde. Unterstellt er jedoch gleichzeitig, daß auch dies von allen anderen vorausgesetzt wird, so nimmt dies erneut jeden Anreiz zur Wahl.
Eine Diskussion des Wahlparadoxons von Arrow, des sog. Wahlparadoxons I, würde den hier gegebenen Rahmen sprengen und zudem zu keinen neuen Ergebnissen für unsere konkrete Themenstellung führen. Ohnehin hat Arrow (1979, S. 145) selbst herausgearbeitet, daß es keine Mehrheitsregel gibt, die das Arrow-Paradoxon vermeidet. Auf dessen Erörterung soll daher verzichtet werden.
Vgl. hierzu sowie zu einer Reihe anderer Vorschläge, die das Wahlparadoxon II jedoch ebensowenig auflösen, Schwartz (1987).
Empirische Untersuchungen, nach denen der Wählernutzen durchaus durch eine Verbesserung der Situation anderer Personen erhöht wird, scheinen die ethical-voter-Hypothese zu bestätigen. Vgl. Hudson/Jones (1994).
Vgl. hierzu u.a. Guttman/Hilger/Shachmurove (1994).
Beispielsweise dürften Wähler, die von der derzeitigen Politik in merklicher Weise profitieren, c.p. wenig konsumtive Anreize besitzen, Parteien zu wählen, die ihre Situation zu verschlechtern gedenken.
Vgl. Mueller (1989, S. 351 sowie S. 363 ff.). Dieses Manko ist beim derzeitigen Stand der ökonomischen Theorie des Wählens durchaus von Bedeutung, sollte jedoch zugleich auch nicht überbewertet werden. So findet sich ein unabweisbarer Rückgriff auf die Verhaltenspsychologie auch im Rahmen der Standardökonomik, beispielsweise wenn ein zwar abnehmender, aber durchweg positiver Grenznutzen von Gütern unterstellt wird, und damit zugleich Asketen als ökonomisch relevante Wirtschaftssubjekte ausgeschlossen werden.
Zum Zusammenhang zwischen Informationsstand und Wahlbeteiligung vgl. Mueller (1989, S. 356).
Neben vielen anderen hat hierauf bereits Downs (1968, S. 238 f.) hingewiesen.
Vgl. Tullock (1983, S. 59) sowie Safarik (1982, S. 138) und die dort angegebenen Quellen.
Vgl. hierzu Safarik (1982, S. 134) sowie Bernholz (1975, S. 81).
In der Tat wird ein solcher Zusammenhang zwischen dem Bildungsgrad, der Kenntnis von Parteidifferentialen sowie der Wahlbeteiligung durch die empirische Wahlforschung bestätigt. Vgl. hierzu Eilfort (1994, S. 220 und S. 275) sowie Anhang 1, Abb. 1. Ferner ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, daß Behinderte und schlechter Verdienende von der Gesamtheit der deutschen Wähler und Nichtwähler als jene soziale Gruppen angesehen werden, die von allen Parteien am wenigsten vertreten werden. Fast die Hälfte der Nichtwähler ist der Meinung, daß Behinderte und schlechter Verdienende durch keine Partei vertreten würden. Sofern dieses Bild auch bei den Betroffenen selbst nur annähernd existiert, führt dies zu einem solch geringen Parteiendifferential, daß die Wahlbereitschaft deutlich zurückgehen dürfte.
Vgl. Wolfinger/Rosenstone (1980, S. 18).
Vgl. Löffler/Rogg (1985, S. 233 und S. 400) sowie Falter/Schumann (1994, S. 178 f.).
Für die USA haben Wolfinger/Rosenstone (1980, S. 17 ff.) die Bildung sogar als den dominierenden Einflußfaktor der Wahlbeteiligung identifiziert.
Vgl. Falter/Schumann (1994, S. 180 f.), Eilfort (1994, S. 244) sowie Anhang 2.
Vgl. Löffler/Rogg (1985, S. 221, S. 228, S. 264f. sowie S. 397).
Vgl. Eilfort (1994, S. 210 und S. 214) sowie für die USA Leighley/Nagler (1992, S. 730).
Vgl. hierzu bereits Downs (1968, S. 231 sowie S. 268).
Vgl. Wolfinger/Rosenstone (1980, S. 20 ff.), Guttman/Hilger/Shachmurove (1994), Jones/Cullis (1986), und insbesondere Leighley/Nagler (1992). Siehe auch Anhang 3.
Vgl. Knappe (1980, S. 102 f.) sowie die dort genannten Quellen.
In diesem Zusammenhang ist eine Studie von Tweedie (1994, S. 663) erwähnenswert, nach der die Intensität der Parteienkonkurrenz keinen signifikanten Einfluß auf die Unterstützung von Bedürftigen besitzt, die auch in den USA eine nur unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung aufweisen. Offensichtlich werden Bedürftige in den USA selbst bei sehr starkem Wettbewerb nicht zu einer wahltaktisch interessanten Zielgruppe.
Siehe hierzu Abschnitt 3.8 sowie Kubica (1976, S. 214).
Diese Tendenz wird um so ausgeprägter in Erscheinung treten, je geringer die Transparenz der Gesamtumverteilung ist, da dann auch nicht mit einem Widerstand anderer mittelbar belasteter Wählergruppen zu rechnen ist.
Schließlich werden auch Produzenten bzw. deren Verbandsvetreter über die Zusammenhänge innerhalb der für sie relevanten Produktionssphäre i.d.R. besser informiert sein als über ihren sehr viel breiteren Konsumbereich. Vgl. Kubica (1976, S. 217).
Vgl. Roberts (1984). Allerdings gilt selbst dies nur für den nicht selten unrealistischen Fall, daß reine Altruisten Free-Rider-Probleme z.B. in kleinen Gruppen überwinden. Gelingt ihnen dies nicht oder nur unzureichend, so entsteht ohnehin keine oder nur eine geringe tatsächliche Umverteilung, so daß Crowding Out-Effekte des Wohlfahrtsstaates entsprechend geringer ausfallen.
Vgl. Andreoni (1989, S. 1451 ff.), Steinberg (1987, S. 32) sowie zur Empirie Lee (1987), Khanna/Posnett/Sandler (1995), Posnett/Sandler (1989), Steinberg (1987) sowie Vaubel (1990, S. 83).
Vgl. Kleinhenz (1971, S. 328 ff.) sowie Volkert (1991, S. 101 f.).
Vgl. Buchanan/Tullock (1987, S. 286 f.) sowie die Ausführungen in Abschnitt 3.6.
Vgl. zur allgemeinen Sozialpolitik bereits Liefmann-Keil (1979, S. 322) und für die Behindertenpolitik Hammerschmidt (1992) sowie bereits Heinze (1981, S. 130).
Vgl. Hammerschmidt (1992, S. 70, S. 110 ff. und S. 164).
Vgl. Heinze (1979, S. 46 f.) sowie Hammerschmidt (1992, S. 73).
Vgl. Vieler (1986, S. 104 f.) sowie Groser (1989, S. 264).
Vgl. Hammerschmidt (1992, S. 119 f., S. 130 sowie S. 153 f.).
Vgl. Eynern (1972, S. 159), Vieler (1986, S. 145) sowie Safarik (1982, S. 157).
Vgl. Heinze (1979, S. 47) sowie Hammerschmidt (1992, S. 83 ff. und S. 130).
Vgl. Offe (1974, S. 275), Knappe (1980, S. 128), Bernholz (1969, S. 284) sowie Abschnitt 3.6.
Vgl. Ritter/Niehuss (1991, S. 79) sowie Henneberger (1993, S. 242 f.).
Vgl. Hammerschmidt (1992, S. 169). Was die Kontakthäufigkeit anbelangt, bildet allerdings der Reichsbund eine Ausnahme. Daraus kann jedoch noch nicht auf eine hinreichende Vertretung der Belange Zivilbehinderter geschlossen werden. Hiergegen sprechen die einseitige Ausrichtung des Reichsbundes auf Funktionärs- und Kriegsopferinteressen aber auch die bei allen Behindertenverbänden zu erwartende geringe Durchsetzungsfähigkeit, die auch bei häufigen Kontakten nicht überwunden wird.
Vgl. Frey (1981, S. 191 f.). Ein anschauliches Beispiel hierfür bietet die bundesdeutsche Landwirtschaftspolitik. Die umfangreichen Redistributionsaktivitäten, ebenso die Probleme, die mit einer solchen Politik verbunden sind, wurden bereits im 3. Kapitel besprochen. Daß eine solche Politik überhaupt über einen längeren Zeitraum Bestand haben kann, erklärt sich in Übereinstimmung mit dem bislang Dargelegten, nicht zuletzt auch aus dem Organisationsgrad der Landwirte von etwa 90%. Vgl. Hammerschmidt (1992, S. 32).
Vgl. Buchanan/Tullock (1987, S. 286 ff.).
Ein ähnliches Beispiel findet sich bei Frey (1977, S. 103).
Beispielsweise könnten zunächst A mit B und C, sodann B mit D, schließlich C und D jeweils mit W einen Stimmentausch vereinbaren.
Faktisch ist diese Situation auch dann gegeben, wenn zwar der Gesamtnutzen pro Mitglied über dem Mitgliedsbeitrag liegt, zugleich jedoch zur Finanzierung dieses Projekts ein erheblich höherer Anteil an Steuern gezahlt werden muß, der dem Einzelnen aufgrund der Abgabenillusion verborgen bleibt.
Vgl. Thieme (1988, S. 25), Petersen (1989, S. 245) sowie zur Empirie Frey/Kirchgässner (1994, S. 217).
Vgl. Vedder/Gallaway (1991, S. 284 ff.).
Vgl. Bernholz (1975, S. 110) sowie Bernholz/Breyer (1984, S. 363).
Smith (1925a/1776, S. 436). Daß dessen Aussage bis heute unvermindert aktuell ist, wurde in jüngerer Zeit auch durch die Reaktionen keineswegs bedürftiger Anbieter auf Reformbemühungen im bundesdeutschen Gesundheitswesen sehr anschaulich bestätigt. Siehe hierzu Volkert (1993b) sowie aus einer allgemeineren Perspektive Thieme (1988, S. 26).
Vgl. hierzu Safarik (1982, S. 358 ff.) sowie Bernholz (1973, S. 868 ff.).
Vgl. Kubica (1976, S. 245) sowie Olson (1982, S. 26).
Vgl. Frey/Kirchgässner (1994, S. 214) sowie Hammerschmidt (1992, S. 184).
Im Ausschuß für die Rehabilitation von Behinderten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden sich allerdings unter den 38 Mitgliedern nur 6 Behindertenvertreter. Dies stützt, insbesondere mit Blick auf die mangelnde Berücksichtigung von Zivilbehinderten durch Funktionäre der etablierten Behindertenverbände, die These von einer relativ geringen politischen Partizipation Nicht-Leistungsfähiger; vgl. Hammerschmidt (1992, S. 178 und S. 186).
Vgl. Eynern (1972, S. 162 f.) sowie Hammerschmidt (1992, S. 177).
Vgl. Liefmann-Keil (1979, S. 231). Nullmeier/Rüb/Blanke (1992, S. 106 ff.) illustrieren am Beispiel des Entscheidungsprozesses zur Rentenreformgesetzgebung 1987 bis 1989 in der Bundesrepublik Deutschland wie weit eine Veränderung institutioneller Regeln für politische Entscheidungen gehen kann.
Von Crain u.a. (1985) wurde empirisch bestätigt, daß durch diese Spezialisierung weniger Effizienzgewinne, sondern verstärkt Ansatzpunkte für Lobbies und eine Expansion staatlicher Ausgaben auftreten.
Vgl. Olson (1982, S. 72 ff.), (1978, S. 63), (1991b, S. 79) sowie Tullock (1983, S. 173).
Vgl. Olson (1982, S. 43) sowie (1978, S. 48 und S. 64).
Vgl. Dettling (1977, S. 52). Erwähnenswert ist an dieser Stelle, daß der Bund der Steuerzahler nur einen kleinen Teil der Zensiten umfaßt und nicht zuletzt deshalb eine nur untergeordnete Rolle im politischen Verbandswettbewerb zu spielen vermag. Vgl. Frey (1988, S. 15).
Vgl. Burtless (1986, S. 47) sowie Olson (1991b, S. 54 ff.).
Vgl. Downs (1967, S. 54 f. und S. 107 ff.). Zu den Bürokratietypen mit gemischter Motivationsstruktur, bei denen zu rein eigennützigen Motiven auch Loyalitätsaspekte ins Blickfeld rücken, gehören nach Downs insbesondere Eiferer, Anwälte sowie Staatsmänner. Nach Downs verfolgen Eiferer sehr enge sachliche Ziele, während Anwälte, die bürointern sachlich neutral argumentieren, nach außen loyal sind. Schließlich nennt er als eigenen Bürokratentypus sogenannte Staatsmänner, deren Loyalität der Gesamtgesellschaft gilt; dieser Typus ist nach Downs jedoch, und dies wird die vorzunehmende Analyse deutlich machen, in durchschnittlichen Bürokratien ausgesprochen selten anzutreffen. Vgl. zur Übersetzung der Downsschen Terminologie Widmaier/Blien (1990, S. 127).
Vgl. Tullock (1965, S. 138 ff. und 160) sowie Breton/Wintrobe (1982, S. 138 f.).
Vgl. Bernholz/Breyer (1984, S. 350), Safarik (1982, S. 172 und S. 176) sowie Niskanen (1971, S. 20).
Vgl. Rowley/Elgin (1985, S. 272), Frey/Pommerehne (1982, S. 259) sowie ein konkretes Beispiel in Nullmeier/Rüb/Blanke (1992, S. 107).
Die Zahl der insgesamt im öffentlichen Dienst Beschäftigten hat sich in Deutschland zwischen 1960 und 1990 auf mehr als das eineinhalbfache des Ausgangswertes erhöht. Vgl. Frey/Kirchgässner (1994, S. 176).
Vgl. Frey/Pommerehne (1982, S. 258).
Vgl. Frey/Kirchgässner (1994, S. 192 f.).
Vgl. Niskanen (1971, S. 38), Rowley/Elgin (1985, S. 39), Breton/Wintrobe (1982, S. 26) sowie Johnson/Libecap (1989, S. 435).
Niskanen (1975, S. 619) hat sich inzwischen ebenfalls für die Einbeziehung des diskretionären Budgets ausgesprochen. Das im Abschnitt 3.7 diskutierte Modell von Duizendstraal/Nentjes (1994) entspricht einem Modell des Migué/Bélanger-Typs. Um eine Vergleichbarkeit der Modellierung zu erreichen, werden die dort verwendeten Variablen und Bezeichnungen auf die Modelle von Niskanen und Migué/Bélanger übertragen.
Zu diesen Zielen können beispielsweise eine geringe Arbeitsbelastung, Geschäftsessen, Dienstreisen etc. gehören.
Die Annahme einer solch starken Position der Bürokratie ist dennoch nicht unumstritten. Allerdings ist bei der hier interessierenden Unterstützung Nicht-Leistungsfähiger, auch aufgrund deren Probleme einer effizienten Interessenartikulation im Wohlfahrtsstaat, ein solch starkes Übergewicht der Bürokratie im Zusammenspiel mit den in dieser Hinsicht nur sehr wenig informierten Politikern durchaus denkbar. Während also im Bereich bürokratischer Leistungen für gut organisierte Bevölkerungsgruppen eine Dominanz der Bürokratie durchaus anzuzweifeln ist, erscheint bei Fragen der Unterstützung Nicht-Leistungsfähiger zumindest eine tendenzielle Annäherung an die Situation einer Optionsfixierung durch die Verwaltung als weit weniger unrealistisch. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, daß auch dann, wenn die Dominanz schwächer ausfällt und z.B. der Cournotschen Monopolsituation gleichkommt, eine Modellierung ähnliche Ergebnisse ergibt. Vgl. Roppel (1979, S. 96 ff.).
Eine der Abb. 4.5 entsprechende Darstellung findet sich in Roppel (1979, S. 154 ff.).
Vgl. Niskanen (1971, S. 15) sowie Ott (1980, S. 365).
Niskanen (1971) unterscheidet den Regelfall einer budgetbeschränkten Lösung, bei der die politische Nachfrage über das Budget hinausgeht, vom Ausnahmefall einer nachfragebeschränkten Lösung, die sich dadurch auszeichnet, daß das Budget derart hoch angesetzt wird, daß seitens der Bürokraten mehr als die Sättigungsmenge angeboten werden könnte. Da derart exzessive Budgets im Bereich der speziellen Sozialpolitik kaum als Regelfall angenommen werden können, betrachten wir hier, sofern von Niskanenschen Gleichgewichten die Rede ist, allein den Fall einer budgetbeschränkten Lösung. Entsprechend gilt diese Aussage für ein budgetbeschränktes Gleichgewicht. Handelt es sich dagegen um ein nachfragebeschränktes Gleichgewicht, so ergibt sich bei Niskanen wie auch bei Migué/Bélanger im Gleichgewicht eine Kombination aus X-Ineffizienz und allokativer Effizienz. Vgl. hierzu auch Roppel (1979, S. 117).
Vgl. Migué/Bélanger (1974, S. 27 f.) sowie Roppel (1979, S. 155 ff.).
Vgl. Migué/Bélanger (1974, S. 35 ff.) sowie zur graphischen Darstellung Roppel (1979, S. 157).
Hinweise hierauf ergeben sich aus Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 137 f.).
Vgl. Niskanen (1974, S. 215) sowie Tullock (1988b, S. 149 f.).
Vgl. Niskanen (1971, S. 34) sowie Downs (1967, S. 163 f.).
Vgl. Downs (1967, S. 10 und S. 22) sowie Niskanen (1971, S. 64).
Vgl. Becher u.a. (1987, S. 294 f.) sowie Heinze/Olk (1986, S. 182).
Vgl. Toma/Froedge Toma (1980, S. 337 f.).
Vgl. Laband (1983). Der Titel seines Aufsatzes “Bureaucrats trim the meat not the fat” bringt dies sehr anschaulich zum Ausdruck.
Vgl. Downs (1967, S. 188) sowie Goodin (1988, S. 214 ff.). Die Schwierigkeiten ein hochkomplexes System wie das der Sozialverwaltung zu verstehen, selbst wenn von dieser größere Transparenz angestrebt wird, sind in Großbritannien deutlich geworden. Hier wurde zunächst ein Formular erstellt, das Antragstellern erläutern sollte, auf welche Weise ihr Antrag beurteilt wird. Es zeigte sich, daß 22% der Antragsteller die Berechnungsweisen, 16% die Sprache und 19% das gesamte Formular, das eigentlich erläuternden Charakter besitzen sollte, nicht verstanden. Vgl. hierzu Goodin (1988, S. 200 f. sowie S. 208, Fußnote 26).
Vgl. Niskanen (1971, S. 108 ff.) sowie Roppel (1979, S. 126).
Vgl. Moene (1986, S. 343 f.), Schimmelpfennig (1992) sowie Kirchgässner/Schinmlpfennig (1989).
Vgl. Breton/Wintrobe (1975, S. 199 ff.) sowie Roppel (1979, S. 26). gibt Tab. 4.4.146
Vgl. Scholz (1994, S. 7) sowie Anhang 4, Abb. 1.
Vgl. Lampert (1995) sowie Volkert (1993c, S. 1).
Das verfügbare Einkommen je Verbrauchereinheit trägt Unterschieden in der Haushaltsgröße und -struktur Rechnung. Vorteilhaft ist hierbei, daß - anders als bei Pro-Kopf-Größen - neben der Anzahl der Personen in einem Haushalt auch die Haushaltsersparnisse und der mit dem Alter variierende Bedarfsunterschied berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der Verbrauchereinheiten eines Haushalts werden der erste Erwachsene mit der Äquivalenzziffer 1, jede weitere Person ab 14 Jahren mit 0,7 und Kinder unter 14 Jahren jeweils mit dem Faktor 0,5 gewichtet. Vgl. hierzu Spies (1992).
Ihre Renten wurden seitens der Rentenversicherungsträger auf einen Mindestbetrag aufgestockt, so daß grundsätzlich kein ostdeutscher Rentner Sozialhilfe in Anspruch nehmen mußte, auch wenn seine eigenen Ansprüche für die Existenzsicherung nicht ausgereicht hätten. Auf diese Weise wurde in den neuen Bundesländern die Altersarmut fast gänzlich beseitigt. Vgl. Schulte (1995, S. 184 ff.) sowie Hochmuth/KleeNolkert (1995, S. 107).
Vgl. hierzu Anhang 4, Abb.2. So müssen Haushalte von Beamten und Selbständigen mit etwa 1,7% die bei weitem geringste Belastung, bezogen auf das eigene Einkommen, durch die Kosten der deutschen Einheit auf sich nehmen. Arbeiterhaushalte, die von allen Erwerbstätigenhaushalten mit Ausnahme der Landwirte die geringsten Einkommen beziehen, werden dagegen mit 4% der höchsten relativen Belastung ausgesetzt. Solche Disparitäten wirken sich auch auf die Richtung der vertikalen Umverteilung aus. Beispielsweise trägt das zweitunterste Einkommensquartil mit 3,2% des Haushaltseinkommens die höchste zusätzliche Belastung durch die deutsche Wiedervereinigung, die beim dritten Quartil mit 3,1% bereits etwas geringer ist und für das oberste Quartil mit nur 2,5% einen noch geringeren Wert als beim untersten Quartil erreicht. Vgl. Offermann (1993, S. 124).
Vgl. ZEW (1994, S. 49 f.) sowie Klein (1995, S. 44).
Vgl. McCallum/Blais (1987). Die Studie analysiert 17 Industrieländer, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, über den Zeitraum zwischen 1960 und 1983. Der Maximalwert wird bei einem Anteil der Sozialversicherungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt von 16–17% erreicht. Strenggenommen bleibt hierbei allerdings die Richtung des Zusammenhangs offen. So ist zumindest denkbar, daß nicht hohe Sozialversicherungsausgaben zu niedrigem Wachstum, sondern Wirtschaftskrisen und die damit verbundenen geringen Wachstumsraten eine verstärkte Unterstützung durch Sozialversicherungsleistungen erforderlich machen.
Vgl. Vedder/Gallaway (1986) sowie Weede (1987, S. 221).
Diskutiert wird insbesondere, inwieweit das Alter eines Gesellschaftssystems das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt, weil sich, im Einklang mit Olson, in dieser Zeit mehr und mehr kontraproduktive Lobbies etablieren. Oder ob Nachzügler in der technologischen Entwicklung, die häufig geringe Pro-Kopf-Einkommen aufweisen, durch Technologietransfers Anschluß an die wirtschaftliche Entwicklung finden. Dementsprechend hat Abramovitz (1983) verlangt, bei Olson-Tests nicht nur den Einfluß von Rent-Seeking-Aktivitäten, sondern auch von ursprünglichen Produktivitätsniveaus zu berücksichtigen. Hervorzuheben ist hierbei, daß die Gültigkeit einer solchen Catch-up-Hypothese die gleichzeitige Relevanz der Olson-Hypothese nicht ausschließt. Vgl. zur empirischen Diskussion insbesondere Weede (1987), McCallum/ Blais (1987), Mueller/Murrell (1986), Nardinelli/Wallace/Warner (1987) sowie Pryor (1987).
Vgl. Vaubel (1989, S. 51 ff.) sowie Anhang 5, Abb. 2.
Vgl. Bank (1970, S. 103 ff.), Liefmann-Keil (1974) sowie Anhang 5, Abb. 1.
Vgl. Bank (1970, S. 103 ff.) sowie Vaubel (1989, S. 57).
Einen sehr guten Überblick über die Phasen sozialpolitischer Expansions- und Reduktionsgesetzgebung vermitteln Lampert (1997, S. 57 ff.) sowie Schmolling (1994, S. 216).
Die entsprechenden Realeinkommen aller privaten Haushalte stiegen im selben Zeitraum um fast 10%.
Vgl. hierzu Statistisches Bundesamt (1994a, S. 8), (1994b, S. 93), eigene Berechnungen sowie Schmolling (1994, S. 177).
Vgl. Adamy (1993, S. 162) sowie Schmolling (1994, S. 175).
Hierzu gehören beispielsweise Pkw, Fernseher, Reisen, die Unterkunfts- und Heizungskosten, die von der Sozialhilfe je nach Bedarf gesondert übernommen werden und schließlich alle Güter, für die laut Bundessozialhilfegesetz (BSHG) einmalige Leistungen gewährt werden können (z.B. Möbel und Kleidung). Vgl. Lampert (1994, S. 301) sowie Sozialhilfe-Informationsdienst (1990, S. 190).
Vgl. Lampert (1994, S. 301) sowie Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 71 ff).
Vgl. Schulte (1995, S. 191) sowie Hanesch u.a. (1994, S. 119 ff.). Das Arbeitslosengeld wurde von 68% (63%) auf 67% (60%), die Arbeitslosenhilfe wurde von 58% (56%) auf 57% (53%) des vormaligen bereinigten Nettoarbeitsentgelts bei Arbeitslosen mit (ohne) Kinder gekürzt. Vgl. Bäcker/Steffen (1995, S. 7) sowie zu weiteren Kürzungsmaßnahmen im einzelnen vor allem Lampert (1997, S. 59 ff.).
Vgl. Adamy (1993, S. 167), Weeber (1990, S. 66) sowie Hauser/Hübinger (1993, S. 384).
Vgl. Neuhäuser (1995a, S. 147) sowie Anhang 6.
Vgl. Neuhäuser (1995a, S. 147 ff.) sowie Scholz (1994).
Vgl. Statistisches Bundesamt (1996) sowie für 1995 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (1997).
Vgl. Statistisches Bundesamt (1997a), Statistisches Bundesamt (1997b) sowie zur Vorwegberechnung für 1995 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1997). Diese Ergebnisse sind jedoch mit den bisherigen nicht vergleichbar. Gründe hierfür sind zum einen die Übertragung der Sicherung des Lebensunterhalts von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern auf den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Angaben über diesen Personenkreis wurden 1994 in der Sozialhilfestatistik erstmals nicht mehr erfaßt. Hinzu kommen Untererfassungen der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, die vom Statistischen Bundesamt mit Schwierigkeiten in der Anlaufphase der neuen Statistik erklärt werden; vgl. Statistisches Bundesamt (1997a, S. 5 f.).
Vgl. Lampert (1994, S. 298) sowie Neuhäuser (19956, S. 710 f.) sowie Anhang 7.
Vgl. Lampert (1994, S. 298), Neuhäuser (1995a), Hoffmann/Beck (1994).
Vgl. hierzu Hochmuth/Klee/Volkert (1995, S. 86 ff.) sowie die dort genannten Studien.
Vgl. Erbe (1995a, S. 288), Adamy (1993, S. 165), Steffen (1993, S. 92) sowie Lampert (1994, S. 290).
Vgl. Hauser/Hübinger (1993, S. 161). Bei der Caritas-Studie handelt es sich um eine Befragung von Hilfesuchenden sowie Mitarbeitern der Caritas. Da die wirtschaftlich Schwachen unter den Hilfesuchenden stark überrepräsentiert sind, können die Zahlen nicht als repräsentativ für die Gesamtbevölkerung interpretiert werden.
Ohnehin treten erhebliche Ungleichheiten der Verteilung von Vermögen und Vermögenseinkommen auf. So verfügen Selbständige über den doppelten Vermögensbestand von Angestellten, und den zweieinhalbfachen im Vergleich zu Arbeiterhaushalten. Sie beziehen hieraus etwa das vierfache an Vermögenseinkommen wie die Angestellten. Arbeitslose besitzen dagegen durchschnittlich ein Fünftel der Vermögenswerte von Selbständigen und beziehen hieraus nur etwa ein Fünfzehntel der jährlichen Vermögenseinkommen von Selbständigen. Vgl. Offermann (1993, S. 123 f.).
Verfügbare Einkommen pro Verbrauchereinheit; Datenbasis für 1972–1993: Statistisches Bundesamt (1994a). Einkommenserhöhungen für 1994 berechnet auf der Basis von Daten des DIW (1995), da noch keine amtliche Statistik vorliegt.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1994a, S. 8) sowie eigene Berechnungen.
Vgl. Hochmuth/KleeNolkert (1995, S. 7 ff.), Statistisches Bundesamt (1994a, S. 8), (1994c, S. 14) sowie eigene Berechnungen.
Vgl. Hochmuth/Klee/Volkert (1995, S. 102) sowie Sopp (1994, S. 60 ff.).
So mußte mehr als die Hälfte der Sozialhilfeempfänger auf ein als notwendig erachtetes Gut verzichten, 12% dagegen auf vier und mehr solcher Güter. Die durchschnittlichen Werte für die Gesamtbevölkerung lagen dabei lediglich bei 25% bzw. 3%. Zu den “Notwendigkeiten” zählten hierbei u.a. ein Telefon, eine warme Mahlzeit am Tag, keine feuchten Wände etc. Vgl. Andreß/Lipsmeier (1995).
Nur bis zu einem Erwerbseinkommen von monatlich DM 131 werden die Erwerbseinkommen dauerhaft nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Bei Einkommen zwischen DM 131 und DM 269 im Monat werden auf Dauer 85% des Hinzuverdienstes wieder von der Sozialhilfe abgezogen. Darüber hinausgehende Einkommen werden in voller Höhe auf die Sozialhilfe angerechnet. Vgl. Deutsche Bundesbank (1996, S. 62).
Vgl. Bieligk (1996, S. 19), Neuhäuser (1995b, S. 705 f.), Falter/Schumann (1994, S. 176 f.).
So werden z.B. bereits die Ursachen des Hilfebezugs nur sehr oberflächlich erfaßt. Das größte Gewicht besitzt im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt die “Ursachengruppe Sonstiges”, die in den offiziellen Statistiken jedoch nicht näher erläutert wird. Genauso wenig sind Angaben über Dauer, Art und Umfang gewährter Leistungen ersichtlich. Ebenso fehlen amtliche Informationen darüber, welche Faktoren in erster Linie zur Überwindung von Sozialhilfeabhängigkeit beitragen.
Vgl. zu diesen sowie weiteren Mängeln der amtlichen Sozialhilfestatistik ebenso wie zu den Verbesserungsvorhaben für Daten ab 1994: Hoffmann/Beck (1994) sowie Hochmuth/Klee/ Volkert (1995, S. 117 ff.).
Vgl. Hübinger (1991, S. 63), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (1994, S. 17) sowie Huster (1995, S. 11).
Während beispielsweise von Hauser die These aufgestellt wird, die Mehrzahl der Nichtseßhaften gehöre zu den langfristig Armen, behaupten Ludwig/LeiseringBuhr, Nichtseßhaftigkeit münde nur bei einer Minderheit der Betroffenen in einen Dauerzustand. Vgl. Hauser (1995a, S. 12) sowie Ludwig/LeiseringBuhr (1995, S. 31).
Vgl. Hübinger (1991, S. 63) sowie Ludwig/Leisering/Buhr (1995, S. 32).
Vgl. Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 138).
Vgl. Zwick (1995b, S. 185) sowie Ludwig/Leisering/Buhr (1995, S. 26).
Vgl. Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 139 f. sowie S. 143 f.).
Vgl. Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 146).
In manchen Ämtern mußte innerhalb von zweieinhalb Jahren 30% des Personals aufgrund von Fluktuation ersetzt werden. Vgl. Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 116 ff., S. 121 ff. sowie S. 130 ff.).
Der Umfang der Regreßpflichten kann hierbei mehrere 100.000 DM umfassen. Vgl. Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 155).
Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Mietschulden und die Prozeßkostenhilfe. Andere Sozialhilfeleitfäden erweisen sich dagegen als ausgesprochen informativ. Vgl. Ringbeck/ Möllers (1990).
Vgl. Caritas (1987, S. 43 ff. und S. 50) sowie Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (1991, S. 31f.).
Vgl. Hamm (1989, S. 379) sowie Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 32, S. 109 sowie S. 202 f.).
Vgl. Hanesch u.a. (1994, S. 424). Sehr deutlich wird die allgemein weitverbreitete Angst vor einer Stigmatisierung durch den Sozialhilfebezug in einer Allensbacher Umfrage, nach der 1992 71% der Bundesbürger einen Bezug von Sozialhilfe als peinlich empfänden. Vgl. NoelleNeumann/Köcher (1993, S. 257). Das Ausmaß der Informationsdefizite zeigt sich u.a. daraus, daß 70,7% der Armutsbevölkerung, die keine Sozialhilfe in Anspruch nimmt, der Meinung ist, diese Leistungen müßten in späteren Jahren wieder zurückgezahlt werden, zudem glauben 55,8%, ein Bezug von Arbeitseinkommen neben der Sozialhilfe sei nicht möglich. Vgl. Hauser/Hübinger (1993, S. 124).
Vgl. Hauser (1995a, S. 10) sowie Hauser/Hübinger (1993, S. 53 f.).
Vgl. Klein (1995, S. 38). Hierin enthalten sind Sozialhilfeempfängerhaushalte, die nicht zuletzt aufgrund von Informationsdefiziten nur einen Teil der ihnen zustehenden Ansprüche ausschöpfen.
Vgl. Merchel (1986, S. 248), Kühn (1986, S. 228 ff.) sowie Oppl (1994, S. 295).
Vgl. Heinze/Olk (1986, S. 182) sowie Merchel (1986, S. 245).
Vgl. Merchel (1986, S. 255) sowie Heinze/Olk (1986, S. 183).
Vgl. Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 207 ff.).
Vgl. Merchel (1986, S. 249), Klug (1995, S. 37) sowie Kühn (1986, S. 233).
Vgl. Brauns (1994, S. 161 f.) sowie Sierck (1987, S. 412).
Vgl. Schneekloth (1994, S. 5) sowie Niehaus (1994, S. 775).
Vgl. Weil (1994, S. 115 ff. sowie S. 137).
Einen sehr guten Überblick über die verschiedensten Nachteilsausgleiche für Behinderte sowie deren Entlastungswirkungen gibt Weil (1994).
Eine detaillierte Aufstellung der verschiedenen Eingliederungshilfen findet sich in Weil (1994, S. 124 ff.).
Burkhauser/Daly (1993) weisen darauf hin, daß die berufliche Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt in Deutschland ausgeprägter sei als in den USA, wo eine vergleichbare aktive Beschäftigungsförderung erst in Ansätzen existiert.
Vgl. Lampert (1994, S. 126), Hauser (1993, S. 137) sowie bereits Kleinhenz (1971, S. 328).
Vgl. Weil (1994, Anhang A.56), Frehe (1987, S. 422) sowie bereits Geißler (1976, S. 15 ff).
Vgl. Frehe (1987, S. 419), Riege (1993, S. 97) sowie Barkholdt/Naegele (1995, S. 409).
Vgl. Frehe (1987, S. 425), Riege (1993, S. 98) sowie Weil (1994).
Vgl. Lietz/Fregien/Walz (1992, S. 128) sowie Weil (1994, S. 165).
Vgl. Sierck (1987, S. 412) sowie Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 135 f.).
Vgl. Hauser/Hübinger (1993, S. 373 f.) sowie Lietz/Fregien/Walz (1992, S. 128).
Vgl. Schellhorn (1993, S. 169) sowie Kues/Wessel (1992, S. 129).
Eine hervorragende, ausführlichere Erörterung von Problemen der bundesdeutschen gesetzlichen Pflegeversicherung, auch im Vergleich zur niederländischen Konzeption, findet sich bei Winters (1996, S. 210 ff.).
Vgl. Barkholdt/Naegele (1995, S. 424) sowie Winters (1996, S. 214).
Vgl. Barkholdt/Naegele (1995, S. 406 f.) sowie Schneekloth (1994, S. 20).
Vgl. Zwick (1995, S. 32) sowie Andreß (1994, S. 98).
Vgl. Stumpfögger/Wiethoff (1989, S. 39 f.) sowie Weil (1994, S. 97).
Vgl. Burkhauser/Daly (1993, S. 21). Armut wird hierbei, abweichend von der in dieser Arbeit sonst verwendeten Abgrenzung, definiert als das Unterschreiten einer Schwelle von 50% des Medianeinkommens der Bevölkerung.
Vgl. Hochmuth/Klee/Volkert (1995, S. 107) sowie Schmolling (1994, S. 189 f.).
Vgl. Weil (1994, S. 185 sowie Anhang, S. 77, Tabelle A57).
Vgl. Weil (1994, S. 187 ff., insbesondere S. 188).
Vgl. Barkholdt/Naegele (1995, S. 412).
Vgl. Weil (1994, S. 150), Schneekloth (1994, S. 40) sowie Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (1994, S. 17).
Vgl. Paritätischer Wohlfahrtsverband (1995a, S. 141), Lampert (1994, S. 303 f.) sowie Neumann (1997, S. XXVIII).
Vgl. Niehaus (1994, S. 77 f.) sowie Sierck (1987, S. 411).
Vgl. Schneekloth (1994, S. 27) sowie Schmolling (1994, S. 193).
Vgl. Verband katholischer Einrichtungen für Lern- und geistig Behinderte (1992, S. 565) sowie Jacobs (1990, S. 217 f.).
Vgl. Sierck (1987, S. 411). Mit welch inkonsistenten Argumenten den WfB-Mitarbeitern bis in die jüngere Zeit hinein Arbeitnehmerrechte abgesprochen werden, sei anhand eines Beispiels verdeutlicht. So stützt Jacobs (1990, S. 220) seine These, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für WfB-Mitarbeiter sei nicht zwingend, auf das Argument: “Im Falle einer Krankheit und der dadurch fehlenden Möglichkeit, die Werkstatt zu besuchen, ist die wirtschaftliche Existenz des Werktätigen nicht gefährdet, da die Leistungspflicht Dritter (Versicherungsträger, Angehöriger, Sozialhilfeträger) ungeachtet der Krankheit besteht.” Wäre dieses Argument zutreffend, so könnte damit zugleich die gesamte Lohnfortzahlung für alle Arbeitnehmer aufgehoben werden, da auch für diese die Leistungspflicht mindestens eines der aufgeführten Dritten besteht.
Vgl. Jacobs (1990, S. 221) sowie Riege (1993, S. 96 f.).
Vgl. zum Berechnungsmodus der WfB-Entlohnung: Weil (1994, S. 102 f.).
Vgl. Verband katholischer Einrichtungen für Lern- und Geistig Behinderte (1992, S. 566).
Vgl. Sierck (1987, S. 411) sowie Weil (1994, S. 103).
Vgl. Weil (1994, S. 106, und Anhang, S. 70), Statistisches Bundesamt (1994a, S. 8), (19946, S. 93) sowie eigene Berechnungen.
Vgl. Paritätischer Wohlfahrtsverband (1995a, S. 142) sowie derselbe (1994, S. 18).
Vgl. Paritätischer Wohlfahrtsverband (1994, S. 47).
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Volkert, J.H.W. (1998). Staatliche Existenzsicherung: Rahmenbedingungen, Prozesse und Probleme. In: Existenzsicherung in der marktwirtschaftlichen Demokratie. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge, vol 156. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52080-8_4
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