Zusammenfassung
Ohne gezielte Maßnahmen des Umweltschutzes, zu denen auch die Verhütung von Lärm gehört, können heute chemische oder petrochemische Freianlagen nicht mehr genehmigt werden. Die „akustische Planung“ setzt darum in erster Linie an den dominierenden Schallquellen an: Kompressoren, Prozeßöfen, Kühlgebläse und nicht zuletzt bei Stellventilen und Rohrleitungen. Um die Schalleistung in Grenzen zu halten, sind z. T. recht aufwendige Maßnahmen erforderlich. Da auch die Schallschutzmaßnahmen einer strengen Kosten/Nutzenanalyse standhalten müssen, wird man lärmreduzierende Vorkehrungen nur dort treffen, wo es absolut notwendig ist. Trotzdem kann dadurch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die ihre Anlage in der Nähe eines Wohngebietes errichten wollen, in Frage gestellt werden, wenn die zulässige Schallemission besonders niedrig angesetzt wird. Bild 8-1 zeigt typische Schalleistungen von Lärmerzeugern in einer petrochemischen Anlage heute und früher.
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Engel, H.O. (1994). Geräuschemission bei Stellgeräten. In: Stellgeräte für die Prozeßautomatisierung. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52072-3_8
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