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Zusammenfassung

Die heutigen Formen der akademischen Selbstverwaltung und ihr Verhältnis zur staatlichen Unterrichtsverwaltung sind wesentlich bestimmt durch vier historische Momente:

  1. I.

    Die Abstammung der akademischen Kollegialverfassung aus spätmittelalterlichen Formen.

  2. II.

    Die seit Beginn des 17. Jahrhunderts und im 18. Jahrhundert in Deutschland entwickelte „cameralistisehe Administration“ der Universitäten, d. h. der erste systematisch unternommene Versuch der Staatsgewalt, sich der Universitätsorganisation zu bemächtigen-

  3. III.

    Zu Beginn des 19. Jahrhunderts: die eigentümliche, ich möchte sagen, in den Anfängen steckengebliebene Anpassung der akademischen Verwaltung an die organisationstechnischen Forderungen der damals aufblühenden „Selbstverwaltung“.

  4. IV.

    Um die Wende des 19. zum 20. Jahrhunderts: Das Zurückweichen der „akademischen Selbstverwaltung“ vor dem staatlichen Einfluß in der „Ära Althoff“.

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Literatur

  1. Über die Kontroversen, welche die Entstehung der Universitätsorganisation betreffen, siehe den streitbaren Pater Heinrich Denifle in: „Die Universitäten des Mittelalters bis 1400“. Berlin 1885 insbes. L S. 64 ff. u. S. 106 ff. — Über die Stellung der „Konservatoren“ bringt Meiners reichhaltiges, allerdings ganz ungeordnetes Material im dritten Bande seiner „Geschichte der Hohen Schulen“. Göttingen 1804.

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  2. Veit Ludewig von Seckendorff, der Verfasser des „Teutschen Fürstenstaats“, des Werkes, das bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts als maßgebend für den kameralistisehen Unterricht galt. Seckendorff hat die Einweihung der Universität nicht mehr erlebt, für die Kurfürst Friedrich erst nach mehrjährigen Verhandlungen die kaiserliche Stiftungsurkunde erhielt. Anscheinend machte sich schon damals die Eifersucht anderer deutscher Fürsten geltend. (Siehe hierzu Eibensteins Chronik der Stadt Halle. 1842.)

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  3. Sehr anschaulich wird das aus den zeitgenössischen Darstellungen, so aus den Schriften des Hallenser Juristen Ludewig, Fortuna Hallensium ex Friederi-ciana (1706), siehe ferner die von demselben während seines Rektorats veröffentlichten Schriften über,, die auf der Universität Halle neu eingerichtete Profession für Oeconomie, Policey und Cammer-Sachen“ (1727). Für Göttingen: „Erste Allerneueste Nachricht von der Königl. Gross-Brittanischen Neuen Universität Göttingen“ (Leipziger Oster-Messe 1735), die eigens zum Euhme der neuen Universität verfaßte große „Zeit- und Geschicht-Beschreibung der Stadt Göttingen“ (Hannover und Göttingen 1734).

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  4. Unter der reichen zeitgenössischen Literatur ist die lebendigste Darstellung das berühmte „Raisonnement über die protestantischen Universitäten in Deutschland“ von J. D. Michaelis, dem Theologen und Orientalisten, der in Halle, wo sein Vater Professor war, auf gewachsen, seit 1746 als Professor in Göttingen lehrte. Das Werk ist in vier starken Bänden in den Jahren 1768, 1770, 1773 und 1776 veröffentlicht worden. Trotz der ungehemmten Breite seiner Darstellung (1892 Seiten!) ist es eine der kurzweiligsten Schilderungen, welche das Universitätswesen jemals erfahren hat. — Michaelis’ „Raisonnement“ galt lange als „das Hauptwerk über das deutsche Universitätswesen“. So nennt es Friedrich August Wolf in seinem Universitätsgutachten vom 19. September 1307 (abgedruckt von Köpke, Gründung der Universität Berlin). Johannes Schulze, der unter den Ministerien Altenstein und Eichhorn bis 1859 der Leiter des preußischen Unterrichtswesens war, pflegte zu erzählen, daß er dem „Raisonnement“ von Michaelis seine Einführung in das Universitätswesen verdanke. (Vgl. hierzu auch Varrentrapp, Johannes Schulze und das frühere preußische Unterrichtswesen in seiner Zeit, S. 432, Leipzig 1889.) — Aus der früheren Zeit der „cameralistischen Administration“ geben anschauliche Bilder die mit rückhaltloser Offenheit geschriebene Darstellung des Christian Thomasius und die zum Teil sehr witzigen, wenn auch in der Form viel vorsichtiger gehaltenen Schriften des hallischen Universitätskanzlers JohannPeterLudewig. Von Christian Tho masius kommen besonders in Betracht der dritte Band von »«Ernsthafte aber doch muntere und vernünftige Gedanken über allerhand auserlesene juristische Händel“ und der zweite Band von „Vernünftige und christliche aber nicht scheinheilige Gedanken und Erinnerungen usw. “; ferner: „Kleine deutsche Schriften“. — Von Ludewig die oben zitierten Schriften.

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  5. Siehe S. 63 ff.

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  6. So z. B. in der Berlinischen Monatsschrift vom Julius 1794 in einem Rückblick auf das erste Jahrhundert der Universität Halle. S. 25.

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  7. Siehe oben S. 62 u. 68.

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  8. Diese Wendungen finden sich in einer zurückblickenden Betrachtung, die August Boeckh am 15. Oktober 1850 in der Aula der Berliner Universität vortrug. August Boeckhs gesammelte Kleine Schriften. Bd. II, S. 62. Leipzig 1859.

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  9. Aus Sorets Tagebüchern. Biedermanns Sammlung Goethescher Gespräche. Leipzig 1912. S. 449.

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  10. Über die Art, wie Goethe die Berufung von Professoren behandelte, siehe die zum Teil höchst amüsanten Briefe an Voigt, insbesondere den Brief vom 26. September 1809.

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  11. Über die Universitätseinrichtungen, die Goethe in Jena vorfand, gibt am zuverlässigsten Aufschluß, der wenige Jahre vor Goethes Eintreffen in Weimar im Jahre 1772 erschienene „Unterricht von der Verfassung der Akademie zu Jena“ von A. L. K. Schmid.

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  12. 29. August 1787.

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  13. Abgedruckt im 53. Band der Sophien-Ausgabe. S. 274ff.

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  14. Justus Christian Loder 1753–1832. Goethes Lehrer in der Anatomie, zu dessen Vorlesungen über „Bänderlehre“ Goethe „des Morgens im tiefsten Schnee“ ging. — Loder war 1778–1803 Professor der Medizin, Anatomie und Chirurgie in Jena, dann in Halle und Königsberg, seit 1810 als russischer Wirklicher Staatsrat in Moskau.

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  15. Johann Gottfried Eichhorn 1752–1827. Professor der orientalischen Sprachen in Jena, seit 1788 in Göttingen, mit Goethe freundschaftlich verbunden bis an sein Lebensende. Ihm sind im „Buch der Betrachtungen“ (West-östlicher Divan IV) die Verse gewidmet: „Vor den Wissenden sich stellen usw. “

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  16. Johann Jakob Griesbach 1745–1812. Professor der Theologie in Halle und Jena. Jugendfreund Goethes aus der Frankfurter Zeit (vgl. Dichtung und Wahrheit I. Viertes Buch).

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  17. Christian Gottlob Voigt 1743–1819. Seit 1777 Regierungsrat in Weimar, seit 1807 Oberkammerprasident, 1815 Präsident des Staatsministeriums. Goethes Mitarbeiter in der Verwaltung der wissenschaftlichen Institute.

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  18. Otto Jahn: Goethes Briefe an Christian Gottlob von Voigt. S. 47. Leipzig 1868.

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  19. Ans Sorets Tagebüchern a.a.O.

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  20. Friedrich Augnst Wolf 1769–1824, der berühmte Philolog, Professor in Halle, später in Berlin, mit Goethe insbesondere seit 1805 in enger Verbindung: „Nun aber darf ich es wohl als die Fürsorge eines gutgesinnten Genius preisen, daß ein vorzüglich geschätzter und verehrter Mann, mit dem ich früher nur in den allgemeinen Verhältnissen eines gelegentlichen Briefwechsels und Umgangs gestanden, sich mir näher anzuschließen Veranlassung fühlte. Professor Wolf aus Halle ... “ (Tag- und Jahreshefte 1805).

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  21. Über seine freundschaftlichen Beziehungen zu Goethe siehe oben S. 112.

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  22. Christoph Wilhelm Hufeland 1762–1836. 1793 Professor in Jena, 1796 Leibarzt des Herzogs, wurde 1798 als Leibarzt des Königs von Preußen und Direktor des Collegium medicum nach Berlin berufen. Goethe verkehrte 1796 und 1797 viel bei Hufeland und blieb auch nach Hufelands Berliner Berufung mit ihm in Verbindung. (Siehe z. B. Tag- und Jahreshefte 1816 u. 1817.)

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  23. In Max Lenz’s Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Halle 1910) I. S. 102 ff und vierten (Urkunden) Band S. 28 ff findet man unter anderem Briefe und Denkschriften von Wolf, Loder und Hufeland.

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  24. Lenz a. a. O. Urkundenband S. 28.

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  25. Lenz a. a. O. Bd. I, S. 108.

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  26. Schreiben Lodere an Bey me 26. Sept., 8. Okt. 1807. Lenz: Urkundenband, S.48ff.

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  27. Schreiben Loders an Hufeland 3./15. Oktober 1807. Lenz: Urkundenband, S. 68.

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  28. Lenz: Urkundenband, S. 75ff.

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  29. Abgedruckt im Urkundenband (Bd. II) von Harnacks: Geschichte der Akademie der Wissenschaften. S. 361ff.

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  30. Max Lenz: a.a.O. Bd. I, S. 195.

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  31. Wilhelm v. Humboldt an den König 22. Juni 1810. Abgedruckt bei Lenz. Urkundenband S. 116 ff.

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  32. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft pñegt diese Legenede. Siehe z. B. Handbuch der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft 1928, S. 14. Das ist auch ganz in der Ordnung, denn große, auf Entwicklung gerichtete geistige Anstalten brauchen beschwingende Legenden; aber eine Legende ist es trotzdem.

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  33. Goethe hat seine Ansichten hierüber im Jahre 1809, als er mit der „Oberaufsicht“ auch die Kasseneinheit einrichtete, niedergeschrieben. Tag- und Jahreshefte 1809.

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  34. Mai 1809. Der Gedanke ist schon vorher in Briefen Humboldts angedeutet. Vgl. Lenz: a. a. O. Bd. I, S. 171ff.

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  35. Siehe den Eingang zur Städteordnung und die Verhandlungen des Provinzialdepartements zum Titel I der Städteordnung.

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  36. Abgedruckt bei Köpke (Geschichte der Gründung der Universität Berlin) mit der Antwort Hardenbergs. S. 222ff.

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  37. Eine reiche, den Universitätsakten an Lebendigkeit und Offenheit weit überlegene Erkenntnisquelle für die Universitätsepoche von 1815–1866 ist der Briefwechsel August Boeckhs mit zahlreichen in politischer und wissenschaftlicher Beziehung bedeutenden Zeitgenossen, insbesondere auch hervorragenden deutschen und ausländischen Universitätslehrern. Diese umfassende Korrespondenz ist zum größten Teil noch ungedruckt und befindet sich wohlgeordnet im Besitze der Familie. — August Boeckh war von 1810 bis zu seinem Tode im Jahre 1867 Professor an der Universität Berlin, wurde fünfmal zum Rektor gewählt und war während jener ganzen Universitätsepoche einer der führenden, seit seinem ersten Rektorat (1825/26) der maßgebende Mann in aUen Fragen, welche die Existenz der Universität, ihr Verhältnis zum Staat und ihre Selbstverwaltung betrafen. Von der Boeckhschen Korrespondenz ist bisher veröffentlicht: Briefwechsel mit K. Otfried Müller (Gföttingen). Leipzig: Teubner 1883. — M. Hoff mann: August Boeckh, Lebensbeschreibung und Auswahl aus seinem wissenschaftlichen Briefwechsel. Leipzig: Teubner 1901. Teile seines Briefwechsels mit A. v. Humboldt, B. G. Niebuhr und F. G. Weleker (Bonn), F. W. Thiersch (München), G. F. Schömann (Greifswald), Ed. Meier (Halle), Friedrich Ritschi (München). Ferner: O. Crusius, August Boeckh und Sigmund von Reitzenstein (bad. Staatsminister, vorher Kurator der Universität Heidelberg) in ihrem Briefwechsel. Heidelberg 1903. Briefwechsel Schleiermachers mit Boeckh und Imm. Bekker. Berlin 1916. — Ferner enthalten August Boeckhs gesammelte Kleine Schriften — 3 Bde, Leipzig 1868 – 66, mehrere Reden über Universitätsverfassung und akademische Verwaltung.

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  38. Siehe S. 115 ff.

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  39. Siehe hierfür zahlreiche Belege im 2. Bande von Meiners: Geschichte der hohen Schulen. S. 242ff, 292ff.

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  40. Preuß. Jb. Bd. 37, S. 17ff. u. 335ff.

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  41. Seeberg als Berichterstatter auf den jüngsten Hochschultagen. Im Auszuge abgedruckt in den Mitt. des Verbandes deutscher Hochschulen z. B. Juni 1929. S. 132ff.

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  42. Michaelis: Raisonnement (1768) Bd. I, S. 332.

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  43. Mommsen a. a. O. S. 21.

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  44. Über Mißbräuehe des Habilitationsrechts siehe oben S. 82 f.

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  45. Über die historische Entstehung des Rektorats siehe bei Dènifle a. a. O. S. 106ff.

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  46. Gierke: Das deutsche Genossensehaftsrecht. Bd. III, S. 397: „de esse collegii non est, quod habeat rectorem“.

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  47. Im Berliner Uinversitätsarchiv liegt dieser Teil der Statuten in der Handschrift Schleiermachers vor, und zwar im ersten Entwurf. Die Fassung ist unverändert in den endgültigen Text der Statuten übernommen worden.

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  48. Siehe oben S. 115.

    Google Scholar 

  49. Der Entwurf der Unterrichtsverwaltung stammte von Uhden und wurde Schleiermacher, Savigny, Eudolphi und Boeckh zur Begutachtung übergeben. Aus diesem Gutachten ging das endgültige Statut hervor. Lenz a. a. O. Bd. I, S. 432 und Bd. IV, S. 199ff. u. 223ff.

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  50. Siehe insbesondere § 9 des dritten Bandes.

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  51. Siehe oben S. 63–71.

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  52. Siehe oben S. 82.

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  53. Siehe oben S. 112 fg.

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  54. Siehe S. 118.

    Google Scholar 

  55. Siehe S. 109.

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  56. Eine gewisse aber auch nur geringe Bedeutung mißt GüntherHolstein dieser Frage bei. Vgl. „Das akademische Deutschland“ (Sammelwerk). Bd. III, S. 157ff. Berlin 1930.

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  57. Massows Denkschrift ist 1805 unter dem Titel: „Ideen zur Verbesserung des öffentlichen Schul- und Erziehungswesens“ in den Annalen des Preußischen Schul- und Kirchenwesens veröffentlicht.

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  58. Paris. Imprimerie Nationale. Zweimal monatlich.

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  59. Paris. Typographie de Delalain frères, erschienen seit 1880.

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  60. Paris. — Presses Universitaires de Fance.

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  61. Paris. Imprimerie Nationale.

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  62. Siehe hierüber S. 39,

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  63. Annales de l’Université de Paris publiées par la société des Amis de l’Université.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Bernhard, L. (1930). Die Krise der deutschen Universitäten. In: Akademische Selbstverwaltung in Frankreich und Deutschland. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52009-9_4

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