Das Genossenschaftliche Prüfungswesen. Grundzüge des Genossenschaftlichen Prüfungs- und Berufsrechts pp 113-137 | Cite as
Das Berufsrecht
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Zusammenfassung
Die Reform des gesamten genossenschaftlichen Prüfungswesens beruht, wie die Darlegungen des I. Teiles aufzeigen, zunächst einmal auf der Neuordnung des Prüfungsrechtes im Sinne des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vom 30. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1077). Die andere Grundtage dieser Gesamtreform ist die Berufsregelung der zur Ausführung der Prüfungsaufgaben berufenen Personen. Das Prüfungsrecht als Inbegriff der prüfungsmäßigen Organisationsregelung vermag erst dann erfolgreich wirksam zu werden, wenn die personellen Träger der Prüfungsaufgaben entsprechende Leistungsfähigkeit erreicht haben. Dies gilt umgekehrt entsprechend. Somit ist die im Vollzug des Gesetzes vom 30. Oktober 1934 geschaffene Regelung für die Prüfer des Genossenschaftswesens ein entscheidender Bestandteil der genossenschaftsrechtlichen Gesamtreform. Schon die geschichtlichen Darlegungen der Einleitung weisen auf die von je bestanden habenden Lücken in dieser Hinsicht hin.
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