Zusammenfassung
Oben fragten wir, ob eine actio utilis negotiorum gestorum für den Fall nötig war, daß der Dominus einen Dritten beauftragt hatte und der Gestor statt dessen gerierte (Heidelberger Sitzungsber. 1913 Abh. 12 S. 38) . Daß in diesem Falle keine absentia domini vorlag, wenn der abwesende dominus zum Prozeß einen procurator zurückgelassen hatte, ist schon gesagt. Wie steht es für das klassische Privatrecht?
Das Manuskript ist jünger als die Studien zur Negotiorum gestio I und vermutlich noch vor dem Kriege entstanden, aber älter als eine gleichfalls im Nachlaß vorgefundene, wegen ihres fragmentarischen Charakters nicht zur Veröffentlichung geeignete Disposition. Aus ihr ergibt sich, daßPartsch die Absicht hatte, nach den Ausführungen von Riccobono nicht einfach den Faden von Studien I weiterzuspinnen, sondern in neuer Gliederung zu der animus-Frage grundsätzlich Stellung zu nehmen. Vielleicht ist dies der Grund, warum er das hier vorgelegte Manuskript nicht weiter geführt hat. Daß er es als veraltet angesehen hätte, ist unwahrscheinlich und wird auch durch jene Disposition nirgends nahegelegt.
E. Levy.
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Referenzen
Tatbestände wie fr. 30 pr. enthalten die Responsa oft, vgl. Papin. fr. 390 § 2. fr. 420. fr. 432. fr. 450 Abs. 2 (D. 3, 5, 31 pr.). fr. 451, 2. fr. 471. fr. 502. fr. 512. fr. 523. fr. 526. fr. 530 pr. § 1. fr. 533. fr. 534. fr. 538. fr. 540 (D. 29, I, 36, 3 und D. 34, 4, 22). fr. 541. fr. 543. fr. 548. fr. 551. fr. 555. fr. 557. fr. 558 pr. § 5. § 6. fr. 560. fr. 562. fr. 564. fr. 573. fr. 574. 580. 581. 584, 2. 588. 589. 591. 594, I. 597. 599 pr. § 2. § 9. § 30. 60r. 603. 606. 607. 614, 3. 619. 631. 654. 657, 2. 671. 674. 687, 2. 692.
Neben den Tatbeständen, in denen stets das Subjekt den Tatbestand einleitet, fällt das einfache liberto vel amico mandavit ohne Subjekt auf. Namen als Subjekt sind bei Papinian in den Responsa selten. Das Subjekt fehlt wie hier in D. 33, 8, 19, I (fr. 584), D. 34, 5, I (fr. 59o), D. 35, I, 100 (fr. 592), D. 31, 77, 27 (fr. 599), D. 34, I, 9 (fr. 604), D. 12, 6, 58 (fr. 6Ii), D. 34, 4, 25 (fr. 616). — Hier fehlt allerdings überall [?] nur das selbstverständliche Subjekt testator. Wie fr. 30 pr. ist nur D. 41, 2, 48 (fr. 636) bei Papinian gebaut; auch dort ist wahrscheinlich das Subjekt gestrichen.
Nichts dagegen beweist das non gerenti in D. 15, 3, 10, 5: es ist, wenn echt, Mitteilung der Tatsache, daß kein Geschäft mit dem servus zustandekommt [?].
Vgl. auch Mitteis, Röm. Priv.R. I, 227 N. 83.
Ulp. fr. 346ff. bei Lenel Paling. Durch diese Beziehung wird es unnötig, mit Mitteis Röm. Priv.R. I, 383, 23 von einer besonderen „prätorischen Haftung“ der civitas zu sprechen. Diese haftet zivil aus der negotiorum gestio.
Bull. dell. Ist. d. dir. rom. 23, 168.
Der Zweifel Rabels a. O. S. 23 ist unbegründet, cf. Lenel Pal. fr. 414.
Jherings Jahrb. 28, 329ff.
Lenel, Jherings Jahrb. 36, 140.
Pacchioni, Trattaso della gestione degli affari altrui (1893) 653 ff.
Das condemnare ist in D. 3, 5, 30 pr. zweifellos gestrichen. Der Klassiker gibt dem Bürgen vor der Verurteilung keinen Rückgriff, vgl. Griech. Bürgschaftsrecht I, 274 fl 4
Vorher war libro tertio zitiert. Die Papinianstelle stand im 2. Buch der Responsen. Möglich ist, daß vorher eine Stelle des 2. Buches bei Ulpian weggefallen ist.
cf. Albertario, l’actio quasi institoria, Pavia 1912, S. 26.
Am Schlusse aus dieser Streichung wird nichts anders, wenn man mit Albertarlo, Rend. Ist. Lombardo di scienze e lettere 46 (Pavia 1913), S. 848 den ganzen § 4 als kompilatorisch streicht.
Unrichtig Albertario, 1. c., der glaubt, Lenel setze die Worte aufs Konto Ulpians, der zu der Entscheidung Juli Ans einen Zusatz mache [Albertario hat recht: Lenel].
emend. Paul Krüger cun Graecis, cf. Bas. 17, 2, 2, suppl. p. 155.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Partsch, J. (1931). Studien zur Negotiorum gestio II. In: Aus Nachgelassenen und Kleineren Verstreuten Schriften. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51974-1_3
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