Zusammenfassung
Als eine Incorretccheit des vorgelegten Plans haben wir es zu betrachten, baß bei Berechnung der kosten des Grenzzolls die Zinfen der erften Einrichtungskofteu im Betrage von 2600 Thlr. nicht in Anfchlag gebracht find, wodurch fich die jährlichen Koften von 72,000 auf 74,600 Thlr. erhöhen. Da außerdem noch manche andere Koften nicht ntitberechnet find, so dürften wir wohl felbft von Seiten der Regierung keinen Widerspruch erfahren, wenn wir die jährlichen Kosten in runder Summe zu 80,000 Thlr. veranschlagen. Bei der Berechnung der Sinnahmen ist unberücksichtigt gelaffen, baß einige Waaren, namentlich Bauholz, Bohlen u., welche nach den früheren Tarissätzen zollpflichtig waren und deren bisheriger Smport zu mehr als 200,000 (Str. veranschlagt ist, unter Umständen zollfrei eingehen sollen. Ein bedeutender Ausfall wird ferner dadurch entfiehen, daß der Zoll, bis zu welchem Waaren frei eingehen, für Landfuhrwerk und Personenwagen von 4 Sch. auf 6½ Sch. erhöht ist, während gleiche-zeitig der Tarissatz von 1 Thlr. auf 25 Sch. ermäßigt wird, und daß alles Landfuhrwerk im Besitz von Personen, die innerhalb zwei Meilen von der Grenze wohnen, der obgedachten Bestimmung gernäß die Zollstraßen überall nicht einzalten braucht.
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Wiggers, M. (1862). Kritik des neuen Steuerreformprojects. In: Die mecklenburgische Steuerreform, Preußen und der Zollverein. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51411-1_12
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