Zusammenfassung
An den verschiedensten Stellen der vorliegenden Abhandlung konnte immer wieder der Nachweis erbracht werden, daß das Deutsche Rote Kreuz bzw. die früheren Landesvereine vom Roten Kreuz an dem Ausbau des deutschen Krankenbeförderungswesens organisatorisch und hinsichtlich der praktischen Durchführung seit jeher regsten Anteil gehabt und auf dem Gebiete des Krankenkraftwagens geradezu bahnbrechend gewirkt haben. So konnte es denn nicht wundernehmen, daß nach einer die Verhältnisse um das Jahr 1940 kennzeichnenden Erhebung von den im Reichsgebiet die Zivilbevölkerung versorgenden 4359 Krankenkraftwagen 2126, also rund die Hälfte, im Besitz des DRK waren und von diesem betrieben wurden. Es folgten dann die Gemeinden mit 789, die industriellen Betriebe mit 566, die Feuerwehren mit 356, die Krankenhäuser mit 218, die Privatunternehmer mit 132 Wagen. Außerdem wurden von verschiedenen anderen Stellen noch 172 Krankenkraftwagen unterhalten. Alles in allem waren hierbei 947 verschiedene Organisationen und Stellen beteiligt.
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© 1956 Johann Ambrosius Barth, München
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Hesse, E. (1956). Das Deutsche Rote Kreuz als der Alleinige Träger des Zivilen Krankenbeförderungs-Dienstes. In: Das Krankenbeförderungswesen im Wandel der Zeiten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51102-8_6
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