Zusammenfassung
Das Krankenbeförderungswesen*) ist dasjenige Teilgebiet der öffentlichen Gesundheitspflege, dem die Aufgabe zufällt, einen Verunglückten oder Erkrankten vom Unfall- oder Erkrankungsort unter Beachtung der im Einzelfall gebotenen Maßnahmen dorthin zu verbringen, wo die zur Behebung der gegenwärtigen Gefahr und für Wiederherstellung der Gesundheit notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Je nach dem Zustande des Verunglückten oder des Erkrankten wird daher die Überführung nach einer Rettungs- oder Unfallhilfsstelle, zum Arzt, ins Krankenhaus oder in die Wohnung in Frage kommen. Die Bedeutung der Krankenbeförderung erschöpft sich aber nicht allein in der Versorgung des zu Betreuenden selbst, sie wird darüber hinaus zu einer für die Allgemeinheit außerordentlich wichtigen Einrichtung, wenn es sich etwa darum handelt, mit übertragbaren Krankheiten Behaftete in einer Krankenanstalt sachgemäß abzusondern und damit einer Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten vorzubeugen.
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Literatur
Hesse, E., und Bruckmeycr, F., Rettungs-und Krankenbeförderungswesen. Handbücherei für den öffentlichen Gesundheitsdienst, 7, Berlin 1937.
Hesse, E., Das Rettungswesen in der Geschichte und seine spätere Entwicklung im Deutschen Reich. Veröff. a. d. Geb. des Volksgesundheitsdienstes 54, 4.
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© 1956 Johann Ambrosius Barth, München
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Hesse, E. (1956). Vorbemerkungen. In: Das Krankenbeförderungswesen im Wandel der Zeiten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51102-8_1
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